HINTERGRUND

Die Fifa spielt mit Die Übertragungsrechte der WM-Spiele hat der Fußball-Weltverband Fifa exklusiv an die Firma Infront Sports & Media AG vergeben. Grundsätzlich sind öffentliche Übertragungen der Spiele über Fernseher gebührenfrei, also sind weder Lizenzen zu beantragen, noch Gebühren zu zahlen.

Handelt es sich jedoch um eine kommerzielle Vorführung, muss dies der Firma Infront auf einem Formblatt gemeldet und eine Lizenz beantragt werden. Eine Vorführung gilt als kommerziell, wenn Eintrittsgeld erhoben wird oder Sponsoren eingebunden werden. Nach Informationen vom Deutschen Städtetag fallen für eine solche Veranstaltung mit Plätzen für bis zu 1000 Besucher Lizenzgebühren von etwa 5000 Euro an. Der Verkauf von Speisen oder Getränken gilt nicht als kommerziell, weil diese Umsätze gegebenenfalls dazu dienen, Kosten für technische Vorkehrungen zu erwirtschaften. Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter gebracht werden, haben auch die Urheberschutz-Organisation Gema, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und die Verwertungsgesellschaft VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Für die Zeit der WM gibt es einen Sondertarif, der alle drei Organisationen abdeckt: 23,94 Euro pro Fernsehgerät und 90,81 Euro bei Großbildschirmen (ab 106 Zentimeter Bildschirmdiagonale). Dabei ist es unerheblich, ob ein WM-Spiel oder alle 64 vorgeführt werden. Da die Fernsehbilder kostenlos sind, kann also mit dem Abdrehen des Tons Geld gespart werden - und reportertechnisch gesehen kann dies ja auch von Vorteil sein. (alf/mok)

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