In Traben-Trarbach rumort es weiter

Traben-Trarbach · Auch wenn Matthias Holzmann, Leiter der Tourist-Info Traben-Trarbach, am Freitag normal zum Dienst erschienen ist, gehen die Streitereien hinter den Kulissen weiter. Ein CDU-Vertreter hat sich bei der Kommunalaufsicht über die Verwaltung beschwert. Die Anwältin der Stadt will das Arbeitsgerichtsurteil anfechten.

 Zumindest die Schilder hängen an der Tourist-Info einträchtig nebeneinander. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Zumindest die Schilder hängen an der Tourist-Info einträchtig nebeneinander. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Traben-Trarbach. Auf den ersten Blick ist in der Tourist-Info Traben-Trarbach alles wie immer. Freundlich werden die Besucher von einer der Mitarbeiterinnen an der Kundentheke begrüßt. Doch wie ist die Stimmung wirklich? "Was sollen wir schon sagen nach eineinhalb Stunden?", heißt es dazu.
Immerhin durchleben die Angestellten so einiges: Vor fünf Monaten musste ihr Chef Matthias Holzmann den Hut nehmen. Die Stadt hatte ihm vorgeworfen, für das aus dem Ruder gelaufene Defizit des ersten Wein-Nachts-Markts verantwortlich zu sein. Sie hat ihm gekündigt mit der Begründung, er habe bei der Anstellung falsche Angaben gemacht.
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts sowie der drohenden Pfändung der Stadtkonten - die Kommune wollte Holzmann nicht wie vom Gericht angemahnt die ausstehenden Gehälter zahlen - hat die Verwaltung den Tourismuschef nun wieder eingestellt (der TV berichtete).
Mit einem nach eigenen Angaben "guten Gefühl" kam Holzmann regulär um 8.30 Uhr zum Dienst. "Die Arbeit macht mir Spaß", sagt er und betont, dass er sich als Privatmann äußert, weil er als Tourist-Info-Leiter nicht mehr mit der Presse reden dürfe. Seine Zukunft sieht Holzmann, an dessen Bürotür kein Namensschild hängt, mit gemischten Gefühlen. Er sagt: "Die Arbeit macht nur Sinn, wenn die Stadt es zulässt, dass ich mich frei entfalte. Es bringt nichts, wenn sie mich am langen Arm verhungern lässt." Mehr sagt er nicht.
Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus, deren Bürotür vis-à-vis liegt, sagt noch weniger. "Wir tragen der derzeitigen Rechtsprechung Rechnung", meint sie und "Ja, ich habe heute schon mit Herrn Holzmann geredet. Wir haben uns begrüßt."
So weit die Situation vor Ort. Gestern wurde bekannt, dass eine Beschwerde gegen die Stadtverwaltung bei der Kommunalaufsicht eingegangen ist. Ihr Absender: Heinz Mayer, stellvertretender Vorsitzender des CDU-Stadtverbands, dem auch Pönnighaus angehört.
Mayer kritisiert, was laut ausführlichem Amtsblatt in der vergangenen Stadtratssitzung insbesondere zum Thema Holzmann von der Stadtchefin und anderen gesagt wurde. Mayer: "Das war sehr einseitig und entspricht in Teilen nicht den Tatsachen." Mayer versteht beispielsweise nicht, was die Aufzählung sämtlicher Strafverfahren gegen den Tourismuschef in einer Sitzung zu suchen hat. Persönliche Erklärungen, die sich gegen Personen richten, hält er für völlig sachfremd. In der Sitzung gab es vier solcher Stellungnahmen, in einer wurde Mayer als Aufrührer bezeichnet. Er hoffe, dass die Kommunalaufsicht, die bei Beschwerden überprüft, ob es zu Rechtsverstößen kam, den Stadtrat wieder zu sachlicher Arbeit zurückbringt, sagt Mayer..
Bastgen hinterfragt Richter

 Matthias Holzmann. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Matthias Holzmann. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann


Auch im juristischen Schlagabtausch um den Tourismuschef gibt es Neues. Die Anwältin der Stadt, Margit Bastgen, will das Urteil, das zur Wiedereinstellung Holzmanns geführt hat und gegen das sie Berufung eingelegt hat, zum zweiten Mal infrage stellen. Sie hat einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt.
Bastgen ist der Meinung, der Richter habe Sachverhalte nicht richtig erfasst und fordert eine erneute Verhandlung. Sie hinterfragt das Zeugnis einer chilenischen Firma für Holzmann, das ihm bescheinigt, seit Anfang 2000 dort gearbeitet zu haben. Die Firma existiert laut Bastgen erst seit 2001. So oder so wird der Traben-Trarbacher Zwist die Justiz noch beschäftigen. Im März steht der Prozess über die von der Stadt beantragte Auflösung des Arbeitsvertrags an.

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