Verwaltungsgericht Trier Lastwagen dürfen wieder durch Hetzerath fahren

Zwei Firmen hatten ein Eilverfahren gegen die Sperrung der Ortsdurchfahrt in Hetzerath angestrengt. Die Sache kam vor das Verwaltungsgericht Trier.

Lastwagen dürfen Ortsdurchfahrt in Hetzerath nutzen sagt Gericht
Foto: dpa/Patrick Pleul

Schwere Lastwagen über 7,5 Tonnen können vorerst wieder die Ortsdurchfahrt in Hetzerath befahren. Das teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Trier am Freitag, 5. März, mit.

Zwei regionale Firmen hatten im Eilverfahren gegen die Sperrung der Ortsdurchfahrt in Hetzerath geklagt. Die Streitparteien einigten sich bei dem Gerichtstermin am Dienstag, 2. März.

Das Gericht hat darauf hingewiesen: Die Sperrung ließe sich nicht damit begründen, dass hierdurch verhindert würde, dass Lastwagen ihrer Maut entkommen. Der Vertreter des Landkreises Bernkastel-Wittlich zog die aufgestellten Verkehrszeichen, die die Sperrung anzeigten, daraufhin zurück – mit der Folge, dass die Antragsteller die Ortsdurchfahrt vorerst wieder mit LKW über 7,5 t befahren dürfen. Daraufhin erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.

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