Kriminalität Polizei Morbach verzeichnet keinen Anstieg von häuslicher Gewalt während des Lockdowns

Morbach · Wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt, hat dies meist persönliche Hintergründe. Brisant wird es, wenn Opfer und Täter in einer engen Lebensbeziehung stehen oder sogar zusammenwohnen. Denn dann ist die Hemmschwelle, sich in Konfliktsituationen polizeiliche Hilfe zu holen, um eine Vielfaches höher.

Polizei Morbach: Kein Anstieg von häuslicher Gewalt während des Lockdowns
Foto: dpa-tmn/Christin Klose

In Rheinland-Pfalz lautet die offizielle Bezeichnung für dieses Kriminalitätsphänomen „Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)“. Sie kann psychischer und körperlicher Natur sein und ist weder Kavaliersdelikt, noch Privatangelegenheit.

Der befürchtete Anstieg von GesB-Fällen während des Corona-Lockdowns blieb bei der Polizeiinspektion Morbach erfreulicherweise aus. Im vergangenen Jahr sank die Anzahl dieser Vorfälle sogar um sechs Fälle auf 22 im Vergleich zum Jahr 2019 (28 Fälle). Dennoch bildet die Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens weiterhin einen Schwerpunkt in der polizeilichen Arbeit. Die Polizei als staatliche Institution kann diesen Kreislauf unterbrechen und dem Opfer Hilfestellungen anbieten. Ein erster Schritt kann auch ein Gespräch mit einer vertrauten Person im eigenen Umfeld sein, mit der man sich anschließend an die Polizei wendet. Bei akuter Gefahr sollte die 110 gewählt werden.

Die Polizei kann nach einer Tat für eine räumliche Trennung sorgen, indem der Täter für längstens zehn Tage der Wohnung verwiesen wird. In diesem Zeitraum kann das Opfer, falls erforderlich, eine gerichtliche Verfügung erwirken, die es dem Täter verbietet, auch langfristig Kontakt aufzunehmen oder sich zu nähern.

Zwar gilt bei der Polizei der Grundsatz „Wer schlägt, der geht“, aber falls das Opfer die Wohnung verlassen will, gibt es oft übergangsweise Schlafmöglichkeiten im Familienkreis oder alternativ in Notunterkünften oder Frauenhäusern. Auch bei finanziellen Lösungen gibt es Unterstützung. Kontaktadressen: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 0116016; Autonomer Frauennotruf sexualisierte Gewalt Trier: 0651/2006588; Frauenhaus Idar-Oberstein: 06781/1522; Frauenhaus Trier: 0651/74444 oder 0651/49511; Interventionsstelle Trier: 0651/9948774; Täterarbeitseinrichtung „Contra häusliche Gewalt“ Trier: 0651/46302140; Trier@contra-haeusliche-gewalt.de.

Weitere Infos: www.hilfetelefon.de und www.weisser-ring.de

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