Justiz Missbrauchsprozess: Bewährungsstrafe für Großvater

Wittlich · Das Schöffengericht verhandelte gegen einen 73-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen. Er erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung.

Schöffengericht verhandelte gegen 73-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor dem Amtsgericht Wittlich ist gegen einen Pensionär wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verhandelt worden.

Die Anklage: Die Vorwürfe sind gegen einen 73-jährigen Mann aus Wittlich gerichtet. In 19 Fällen soll er zwischen 2010 bis 2013 zwei Freundinnen seiner Enkeltochter sexuell belästigt haben. Die Geschädigten, die sich zur Tatzeit noch im Kindesalter befanden, haben gemeinsam mit der Enkeltochter bei ihm übernachtet. Beim Zubettbringen soll er eines der Mädchen, das im Prozess mit Unterstützung einer Anwältin als Nebenklägerin auftritt, in sexueller Absicht 18 Mal an der Brust und im Genitalbereich berührt haben. Das steht in der Anklage, die Staatsanwalt Stephane Parente verliest. Eine andere zur Tatzeit 13-jährige Freundin seiner Enkeltochter soll er ebenfalls einmal in sexueller Absicht an der Brust gestreichelt haben.

Der Prozessverlauf: Nach der Verlesung der Anklage ziehen sich Richter, Schöffen sowie die Anwälte zu einem Verständigungsgespräch ins Richterzimmer zurück. In der Zeit beschäftigt sich der Angeklagte mit Akten, schaut kaum auf. Eine der Geschädigten ist sichtlich aufgewühlt. Ihr stehen Tränen in den Augen. Nach einer halben Stunde informiert der Verteidiger seinen Mandanten und die Anwältin die Nebenklägerin über den Inhalt des Gesprächs. Anschließend wird der Prozess weitergeführt. Richter Dr. Stefan Ehses teilt mit, dass der Angeklagte bei einem glaubhaften Geständnis mit einer Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren rechnen könne. Zudem müsse er an beide Geschädigte Schmerzensgeld zahlen.

Der Angeklagte: Der Pensionär lässt seinen Anwalt Marco Kissel eine Erklärung vorlesen. Darin räumt er die Vorwürfe ein. Gleichzeitig will er sich bei den Geschädigten entschuldigen und erklärt, er übernehme die volle Verantwortung.

Der Staatsanwalt: In seinem Plädoyer sagt der Staatsanwalt, er habe keinerlei Zweifel am Geständnis des Angeklagten. In seiner Abwägung spreche für den Angeklagten, dass diesem das Geständnis auch vor dessen familiären Hintergrund nicht leicht gefallen sei. Er habe keine Vorstrafe. Die Taten lägen längere Zeit zurück. Gegen den Angeklagten spreche der Vertrauensbruch. „Die Kinder wurden ihm anvertraut“, sagt er. Eine der beiden Geschädigten sei wegen psychischer Probleme lange Zeit therapiert worden. Aufgrund einer positiven Sozialprognose für den Angeklagten beantragt der Staatsanwalt eine Haft von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem habe er an die Nebenklägerin 4000 Euro zu zahlen, an die andere Geschädigte 800 Euro.

Die Anwältin der Nebenklägerin:

Rechtsanwältin Sabine Platt sagt, der Angeklagte habe das Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Die hohe Anzahl an sexueller Belästigung zeige, dass es „nicht zufällig“ war. Das Geständnis sei zu honorieren, weil es den Geschädigten eine Aussage erspare. Aber: „Ich habe schon überzeugendere Geständnisse gehört.“ Sie schließt sich bei ihrem Antrag dem Strafmaß des Staatsanwalts an.

Der Anwalt des Angeklagten:

Rechtsanwalt Marco Kissel führt zugunsten seines Mandanten an, dass dieser ein Geständnis abgelegt hat,  somit den beiden Geschädigten eine Aussage erspart hat.  „Er hat Verantwortung übernommen und sich entschuldigt.“ Zudem weist er auf die persönlichen Konsequenzen für seinen Mandanten hin, der alleine lebt und dessen Familie den Kontakt zu ihm abgebrochen hat. „Er hat einiges zu tragen.“ Er beantragt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Das Urteil: Richter Ehses verliest das Urteil des Schöffengerichts. Demnach wird der Geschädigte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin hat der Täter die Geldsummen als Schmerzensgeld an die Geschädigten zu zahlen, die der Staatsanwalt in seinem Plädoyer beantragt hatte. Dass die Taten vor Eintritt in die Pubertät begangen worden seien, sei schlimm für die Kinder, sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Bewährung begründet er mit der positiven Sozialprognose für den Angeklagten und dessen erheblichen Belastung durch das Verfahren. „Es wird dazu führen, dass Sie keine Straftaten mehr begehen“, sagt er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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