Studentin stirbt an Lösungsmittel: Staatsanwalt klagt Ex-Lebensgefährten wegen Totschlags an

Trier · Wegen Totschlags will die Staatsanwaltschaft Trier einen 29 Jahre alten Studenten aus Westfalen vor Gericht stellen. Der Mann soll es unterlassen haben, einer 20-jährigen Studentin in Trier zu helfen, die im Juni 2009 gestorben war. Die junge war an der Überdosis eines Lösungsmittels gestorben.

Die Anklage wurde nach Mitteilung von Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer bereits am 28. Januar erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen aus dem Kreis Höxter Totschlag durch Unterlassen vor.

Nach langwierigen Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier hält die Staatsanwaltschaft, gestützt auf ein toxikologisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz, folgenden Sachverhalt „für hinreichend wahrscheinlich“:

Der Angeklagte der getöteten 20-jährigen Studentin hielt sich im Juni 2009 in deren Wohnung in Trier auf. Dabei hatte der ehemalige Lebensgefährte der jungen Frau eine Flasche eines Lösungsmittels bei sich, das flüssiges Gammabutyrolacton (GBL) enthielt.

Davon nahm er selbst regelmäßig genau dosiert wenige Milliliter, aufgelöst in eine Flüssigkeit, zu sich. Die Flasche habe er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, trotz der ihm bekannten Gefährlichkeit des Lösungsmittels nicht unter Verschluss gehalten.

Nach einem Streit nahm die Studentin etwa 20 Milliliter des Lösungsmittels – in einer Flüssigkeit aufgelöst – ein. Der Angeklagte, der den Vorgang beobachtet haben soll und gesehen haben soll, dass die ihm bekannte Wirkung des Mittels eintrat, habe die Verstorbene lediglich aufgefordert, sich zu erbrechen und anschließend ins Bett zu gehen. „Obwohl er die Lebensgefährlichkeit der eingenommenen Dosis kannte und die Geschädigte in einen komatösen Zustand fiel, unternahm er keine weiteren Rettungsmaßnahmen“, glaubt der Staatsanwalt.

Da nach Einschätzung des Gutachtens der Rechtsmedizin die rechtzeitige Einschaltung eines Notarztes das Leben der jungen Frau hätte retten können und der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch verpflichtet gewesen wäre, hält sie ihn „eines Totschlages durch Unterlassen für hinreichend verdächtig“.

Das Landgericht hat sich nach vorläufiger Bewertung dieser Ansicht angeschlossen und gegen den Angeschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Am 19. Febuar wurde der Mann in seiner Heimat festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der 29-Jährige hat zu dem Vorwurf des Totschlages durch Unterlassen bisher keine Angaben gemacht.

 In diesem Haus in Trier kam die junge Frau ums Leben.

In diesem Haus in Trier kam die junge Frau ums Leben.

Foto: Agentur Siko

Ein Termin für Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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