Statistik Aktuelle Corona-Fallzahlen - Inzidenz in Trier wieder unter 50

<irspacing style="letter-spacing: 0.025em;">Trier</irspacing> · Die Zahl der gemeldeten Coronainfektionen ist am Mittwoch um 29 gestiegen. 14 aus der Stadt Trier und 15 aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Doch es gibt eine gute Nachricht zur Inzidenz:

Corona-Fallzahlen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg 20.1.2021
Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Zudem wurde dem Gesundheitsamt  Trier-Saarburg ein Todesfall eines Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet. Damit sind bisher insgesamt 94 Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 74 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 20 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4310 (1622 in der Stadt Trier und 2688 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier nun seit langer Zeit mit 48,4 erstmals wieder unter 50. Der Wert für den Landkreis liegt bei 52,9 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 302 – sechs mehr als am Dienstag. Diese verteilen sich wie folgt: 200 im Landkreis und 102 in der Stadt Trier.

Die Zahl der stationär behandelten Patienten ist weiter gesunken und beträgt aktuell 14 aus dem Landkreis und der Stadt Trier. Neun Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, einer im Kreiskrankenhaus Saarburg, drei im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil 495, VG Konz 670, VG Ruwer 205, VG Saarburg-Kell 664, VG Schweich 361, VG Trier-Land 293.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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