Corona-Pandemie Gericht entscheidet über Klagen gegen Maskenpflicht in Trier

Trier · Dem Trierer Verwaltungsgericht liegen zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt vor. Das Gericht will in den nächsten Tagen über die Klagen entscheiden.

 In der Trierer Innenstadt herrscht Maskenpflicht. Der Stadtverwaltung liegen acht Widersprüche dagegen vor, dem Verwaltungsgericht zwei Eilanträge.

In der Trierer Innenstadt herrscht Maskenpflicht. Der Stadtverwaltung liegen acht Widersprüche dagegen vor, dem Verwaltungsgericht zwei Eilanträge.

Foto: Roland Morgen

Bei der Sitzung des Trierer Stadtrats am Dienstagabend – erstmals als Videokonferenz – hatte Oberbürgermeister Wolfram Leibe in Sachen Corona eine gute Nachricht: „Es freut mich, dass wir seit fünf Tagen in Trier keinen weiteren Anstieg beim Verhältnis der Corona-Infektionszahlen je 100 000 Einwohner haben.“ Ein Signal für eine komplette Entspannung sei das zwar nicht. „Aber wir sollten auch die positiven Dinge wahrnehmen – toi, toi, toi, dass das so weitergeht.“

Wie genau der offenbar abgebremste Anstieg der Infektionen mit den städtischen Maßnahmen und dem landesweiten Lockdown zusammenhängen, lässt sich zwar kaum direkt nachweisen. Dass Mund-Nase-Bedeckungen eine große Rolle spielen bei der Verhinderung von Infektionen – darüber herrscht unter den Experten allerdings Einigkeit. Gegen die Maskenpflicht, die deutschlandweit in etlichen größeren Städten im Freien gilt, gehen trotzdem landauf, landab Beschwerden ein. Der Trierer Stadtverwaltung liegen acht Widersprüche von Bürgern vor. Auch beim Verwaltungsgericht (VG) seien mehrere Klagen anhängig, berichtete Leibe in der Ratssitzung. „Die örtlichen Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich“, sagte Leibe. Wie die Entscheidung in Trier ausfalle, müsse abgewartet werden.

Eine Sprecherin des Trierer VG bestätigte auf TV-Nachfrage, dass zwei Eilanträge gegen das Maskengebot in der Trierer Innenstadt vorlägen. Über diese werde „zeitnah“ entschieden. Vorher könne das Gericht keine Auskunft, etwa zur Begründung der Eilanträge, geben.

Während in anderen Bundesländern Normenkontrollverfahren gegen die Corona-Allgemeinverfügungen möglich sind, lässt die rheinland-pfälzische Rechtsordnung das nicht zu. Hier müssen einzelne Antragsteller individuelle Klagen einreichen. Beschlüsse des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren würden „in der Regel immer nur zwischen den beiden Beteiligten gelten“, bestätigt die Trierer Gerichtssprecherin. Heißt: Sollten die Privatpersonen, die Eilanträge eingereicht haben, Recht bekommen, dürfen sie ohne Maske in der Trierer City herumlaufen – alle anderen müssten theoretisch weiter Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Denkbar ist allerdings, dass bei einem eindeutigen Rechtsbeschluss die Stadt ihre Corona-Verordnung von sich aus überdenkt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort