Kolumne Mahlzeit Süß und fruchtig: Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich

Morgens ein Brötchen mit Marmelade oder Konfitüre oder heißt es doch Fruchtaufstrich? Umgangssprachlich wird jeder süße Brotaufstrich aus Früchten als Marmelade bezeichnet. Traditionell enthielt jedoch die Marmelade im Unterschied zur Konfitüre keine Fruchtstücke.

 Susanne 
 Umbach.

Susanne Umbach.

Foto: Stefan F. Saemmer

Heute sind sowohl in einer Konfitüre als auch in Marmelade Fruchtstücke zu finden. Den Unterschied bei der Namensgebung macht inzwischen nur die Auswahl der Fruchtsorten.

Marmelade darf sich ein Aufstrich nur nennen, wenn er aus Zitrusfrüchten hergestellt wird, beispielsweise aus Orangen. Das ist gesetzlich festgelegt. Marmelade enthält daher einen oder mehrere Bestandteile der Zitrusfrucht – wie Fruchtmark, Schale oder Saft – sowie Zucker und Wasser. Für ein Kilogramm Marmelade müssen mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchte verwendet werden.

Konfitüre wird aus einer oder mehreren Fruchtarten, Zucker und Wasser hergestellt. Für die verschiedenen Fruchtarten sind Mindestfruchtgehalte pro Kilogramm Konfitüre vorgegeben. So muss eine Erdbeerkonfitüre aus mindestens 350 Gramm Frucht hergestellt worden sein. Die zusätzliche Bezeichnung "extra" kennzeichnet einen höheren Fruchtgehalt der Konfitüre. Demnach müssen für eine "Erdbeer- Konfitüre extra" mindestens 450 Gramm Frucht verwendet werden. Wird statt der Frucht nur Fruchtsaft verwendet, handelt es sich um Gelee.

Für Fruchtaufstriche hingegen gibt es keine speziellen Vorschriften. Weder ist festgelegt, aus welchen Zutaten diese bestehen, noch welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Der Fruchtanteil kann höher sein als bei Konfitüre, muss es aber nicht. Daher lohnt sich der Blick auf die Zutatenliste, um die genauen Zutaten zu erfahren.

Am besten schmecken süße Fruchtaufstriche selbst gemacht mit Früchten aus dem eigenen Garten oder vom regionalen Obstbauern. Je höher der Fruchtanteil ist, desto aromatischer und weniger süß wird der Aufstrich. Bei einem geringeren Zuckergehalt ist der Fruchtaufstrich allerdings nicht so lange haltbar. Angebrochene Gläser sollten daher im Kühlschrank aufbewahrt und bald aufgebraucht werden.

Susanne Umbach ist Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

www.volksfreund.de/kolumne

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