Soziales

Zum Artikel "Kassenpatienten profitieren, ältere Mütter gehen leer aus" (TV vom 6. November) diese Zuschriften:

Man hätte es sich denken können, dass der Vorschlag für eine höhere Mütterrente nicht durchkommt. Trotz schlagkräftiger Argumente sind die Klagen von Herrn Rollinger und anderen für eine Gleichbehandlung von Müttern, die vor dem 1. Januar 1992 Kinder geboren haben, mit denen, die nach diesem Stichtag Kinder geboren haben, vor dem Sozialgericht abgewiesen worden. So lange sich die Bundesregierung gedeckt weiß durch die einschlägigen Gerichtsurteile, sieht sie keinen Handlungsbedarf. Man kann nur hoffen, dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird und endlich diese Ungerechtigkeit beseitigt wird. In einem anderen Fall wurde bezüglich des Zuganges zur Pflegeversicherung vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das diese Hoffnung untermauert: "Es verletzt aber das Grundrecht, wenn er (der Gesetzgeber) eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten." (BvR 81/98 vom 4. Juli 2000) Gunhild Rauch, Trier Auch ich habe nichts anderes von den Politikern erwartet, deshalb müssen wir weiterkämpfen. Nur Mut, Herr Rollinger. Finanzielle Spielräume sind vorhanden. Denn die Abschaffung der Praxisgebühr betrifft erst einmal die Krankenkassen und die Beitragszahler. Die Zuschussrente für Geringverdiener ist nur eine Umverteilung der Grundsicherung. Denn die Grundsicherung kann jeder beantragen, der keine andere Hilfe familiärer Art zu erwarten hat. Das Betreuungsgeld ist doch nur die günstigere Variante des Betreuungsplatzes, das den Kindern selbst aber nicht zugute kommt. Warum haben wir so viele kleine Renten? Weil die Mütter die Geringverdiener gewesen sind, die wegen der Erziehung ihrer Kinder nicht durchgängig arbeiten konnten. Auch war eine Betreuung und Versorgung durch Kinderkrippen und Schulen nicht vorhanden oder nicht bezahlbar. Hinzu kommt, dass sich unsere Kinder nicht auch noch um das Auskommen ihrer Eltern sorgen wollen, da sie selber auch gerne Nachwuchs bekommen möchten, aber bei den jetzigen Bedingungen ein Kind leider als Luxus betrachtet wird. Das muss sich ändern. Ich hoffe, dass Herr Rollinger nicht aufgibt, für ausgleichende Gerechtigkeit zu kämpfen. Zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder. Anna Schupmehl, Wasserliesch Ich frage mich: Wie weit soll es den noch gehen? Abschaffung der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal, dann haben die Kassenpatienten bis zu 40 Euro im Jahr mehr in der Geldbörse. Die Rechnung ist einfach und stimmt auch so - mit einem Auge bewertet. Doch wir Kranke, Alte, Frührentner werden davon nichts haben. Wir müssen regelmäßig zum Arzt, haben meist nur kleine Renten und Einkommen. Die Kassen befreien ihre Mitglieder, wenn sie zwei oder ein Prozent ihres Jahreseinkommens an Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und anderes geleistet haben. Jetzt fällt die Praxisgebühr weg, und wir müssen 40 Euro mehr an Belegen sammeln, damit wir von den Kassen für Zuzahlungen befreit werden. Die Kranken und Alten, die meist geringes Einkommen haben, könnten auch die 40 Euro Ersparnis gut gebrauchen. Hier ist dringende Nachbesserung von der Regierung gefordert. Horst Steinmann, Trier

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