Kolumne Zahlung verweigert

Grenzgänger erhalten bei Krankheit drei Monate Lohnfortzahlung. Bei längerer Krankheit zahlt anschließend die luxemburgische Krankenkasse CNS für 78 Wochen. Allerdings wird bei vielen Krankheiten vor Eintritt der Zahlungspflicht der CNS eine medizinische Untersuchung stattfinden.

Insbesondere bei nicht sichtbaren Krankheiten, wie Burn-Out oder Depressionen, verweigert die Krankenkasse grundsätzlich die Zahlung. Auch bei anderen nicht sichtbaren Krankheiten, wie beispielsweise Rückenleiden, werden ärztliche Atteste und Gutachten nicht anerkannt. Grenzgänger verzweifeln hier oft, obwohl sie einen Ordner voll Arztdokumenten vorlegen. Im Rahmen der Gesetzesreformen 2016 hat Luxemburg auch hier seine Regeln verschärft. Dies hängt nicht zuletzt auch mit dem Sozialbetrug zusammen.

Lehnt die CNS die Leistung ab, muss hiergegen Widerspruch eingelegt werden, und zwar pro Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Grenzgänger müssen also einerseits für einen lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sorgen und andererseits bei jeder Ablehnung Widerspruch einlegen. Die CNS ist hier sehr hartnäckig. Sie erlässt schlimmstenfalls dann eine Sammelentscheidung, die mehrere Atteste betrifft. Hiergegen muss dann im Zweifel Klage vor dem Conseil Arbitral, dem luxemburgischen Sozialgericht, eingelegt werden.

Im Gerichtsverfahren selbst muss das Zwischenziel verfolgt werden, dass das Gericht einen neutralen Gutachter beauftragt. In vielen Fällen gibt die Krankenversicherung dann erst nach oder lässt es auf ein Urteil ankommen. Die deutsche Rechtschutzversicherung tritt für solche Fälle leider nicht ein.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

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