Bundesgerichtshof: Beihilfen für Ryanair müssen überprüft werden

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schließt nicht aus, dass die finanziellen Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für die irische Fluggesellschaft Ryanair auf dem Flughafen Hahn unerlaubte, einseitige staatliche Unterstützung einer Gesellschaft sind. Das Gericht hat soeben ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom Februar 2009 aufgehoben.


(wie) Die Koblenzer Richter wiesen darin eine Klage von Ryanair-Konkurrent Lufthansa ab. Die deutsche Fluggesellschaft klagte gegen die aus ihrer Sicht unerlaubte Gewährung von finanziellen Vorteilen der Iren auf dem Hahn. Eigentümer des Flughafens ist das Land. Der Bundesgerichtshof entschied, dass über die Klage vor dem Oberlandesgericht neu entschieden werden muss.

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