Kampf gegen die Pandemie Corona-Regeln werden verschärft, und die Bundeswehr unterstützt den Kreis in Bitburg

Bitburg · Wie bereits angekündigt, werden Soldaten der Bundeswehr die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes demnächst bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Corona-Infizierten im Eifelkreis unterstützen (der TV berichtete).

 Neue Regeln, neue Unterstützung.

Neue Regeln, neue Unterstützung.

Foto: e_bit <e_bit@volksfreund.de>/Katharina de Mos

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, liege die Bewilligung für eine Mitarbeit von acht Soldaten jetzt vor.

Dass die Bewilligung so schnell erfolgt sei, sei maßgeblich dem Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch und dem Leiter des Kreisverbindungskommandos, André Heuzeroth, zu verdanken.

Der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen begrüßt den Einsatz: „In der andauernden Lage stellt uns vor allem die Kontaktverfolgung vor Herausforderungen. Ich freue mich außerordentlich über die Unterstützung durch die Bundeswehr, die mit ihrem Einsatz zum Schutz der Bevölkerung im Eifelkreis und ebenso zur dringenden Entlastung aller Mitarbeiter beiträgt.“

Doch nicht nur in Sachen Kontaktverfolgung gibt es im Eifelkreis Neuigkeiten. Auch der Maßnahmenkatalog, mit dem die weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll, wurde erneut angepasst. Ab Sonntag gelten in einigen Punkten neue Regeln.

Wie bereits berichtet, wird mit dem Ende der Herbstferien ab Montag Maskenpflicht auch im Unterricht in den Schulen gelten. Ausgenommen sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung.

Ausdrücklich weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann, sofern der Mindestabstand zu anderen Personen von anderthalb Metern eingehalten wird. Um hiervon Gebrauch zu machen, wird den Schulen angeraten, die Anzahl der Pausen spürbar zu erhöhen.

Mit dieser Regelung weicht der Eifelkreis Bitburg-Prüm von den Empfehlungen des Landes für Kommunen bei Warnstufe Rot ab.

Anpassungen der Bestimmungen gibt es auch bezüglich der Größe von gewerblichen oder öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Unter Beachtung der aktuell geltenden rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung sind sie nur zulässig, solange nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind. Als Richtgröße müssen pro Person fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Um auch bei Bestattungen die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten, wurde der Teilnehmerkreis vorerst bis zum Montag, 30. November, begrenzt. Bei Bestattungen im Freien oder in geschlossenen Räumen dürfen demnach die Ehe- oder Lebenspartner oder auch die Verlobten des Verstorbenen, die Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Gäste zweier weiterer Hausstände teilnehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort