Aus dem Archiv (September 2019) Bitburger Bürger wehren sich gegen Gebührenbescheide

Bitburg · Der Kreisrechtsausschuss hat sich mit den Klagen mehrerer Bitburger Bürger befasst, die Widerspruch gegen die Straßenreinigungsgebühren eingelegt haben. Die Bescheide waren mit deutlicher Verspätung ins Haus geflattert.

 „ We kehr for you“ steht auf der Bitburger Kehrmaschine. Hier wird mit dem ähnlich klingenden englischen Satz „We care for you“ (Wir kümmern uns um dich) gespielt.

„ We kehr for you“ steht auf der Bitburger Kehrmaschine. Hier wird mit dem ähnlich klingenden englischen Satz „We care for you“ (Wir kümmern uns um dich) gespielt.

Foto: e_bit <e_bit@volksfreund.de>

Das ist schon ärgerlich, wenn man als Anlieger für die Straßenreinigung Geld bezahlen muss, obwohl die Straße gar nicht richtig gereinigt werden kann, weil sie dauernd zugeparkt ist. Wütend kann man auch werden, wenn die Gebührenbescheide der Stadt für die Straßenreinigung erst mit deutlicher Verzögerung ins Haus flattern. Wenn man dann die Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen kann, weil zu viel Zeit verstrichen ist, Mieter vielleicht unbekannt verzogen oder gar verstorben sind, bleibt man als Hausbesitzer noch auf den Kosten sitzen.

Angenehm ist es auch nicht, wenn man mit seinem Mieter ums Geld streiten muss. „Diesen Streit muss die Stadt ja nicht führen“, sagt Norbert Menzel. Der Bitburger ist einer von mehreren Bürgern, die in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses (KRA) in der Kreisverwaltung erläutern, warum sie gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Um die 30 Grundstücksbesitzer hatten den Bescheiden widersprochen, einige haben den Widerspruch mittlerweile zurückgezogen, andere wollen abwarten.

Das Ehepaar Menzel ist vor dem Ausschuss erschienen. Es hält die rückwirkende Veranschlagung der Gebühren für unzulässig. Die Stadt erhebt seit Januar 2016 Gebühren für die Straßenreinigung und hat die Bescheide erst zwei Jahre später an die Hausbesitzer verschickt (der TV berichtete am 6. Dezember 2018).

Menzel besitzt zudem ein Haus, das auf einem Eckgrundstück steht – sprich, das an zwei Straßen liegt – und dafür muss er entsprechend pro laufendem Meter Reinigung zahlen. Da kommt schon einiges zusammen. Daher wünscht er sich eine sogenannte „Eckgrundstücksvergünstigung“ für die betroffenen Anlieger, wie sie auch beim Beitragsrecht gewährt wird. Alles andere sei unverhältnismäßig. Doch die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Gisela Mayer-Schlöder, legt dar, dass es eine solche Vergünstigung bei den Straßenreinigungsgebühren nicht gibt. Das bestätigt auch Jürgen Bauer als Vertreter der Stadt Bitburg: „Diese Vergünstigung wird nicht gewährt, die Reinigung der Straße wird in Anspruch genommen, es entstehen ja auch Kosten. Gäbe es diese Vergünstigung, so müssten die Kosten dann auf die anderen Anlieger umgelegt werden. Oder aber das Geld müsste aus dem städtischen Haushalt genommen werden.“ Das sei nicht einzusehen, so der städtische Mitarbeiter.

Auch dass die Bescheide erst mit so viel Verzug bei den Eigentümern eingetrudelt seien, gehe laut Gesetz in Ordnung, sagt die Vorsitzende Mayer-Schlöder. Da hat sich die Stadt – nach Auskunft von Frank Bauer – bei „Haus&Grund“ Trier schlau gemacht, einer Beratungsstelle für private Vermieter und Eigentümer. Zudem könne der Kreisrechtsausschuss Bescheide oder Satzungen der Stadt nicht aufheben, das könne nur ein Gericht, ergänzt die Vorsitzende.

Dennoch bemängelt sie an der Satzung, dass nicht klar ersichtlich sei, welche Grundstücke beitragspflichtig seien, die Definition sei nicht eindeutig. „Jeder Laie muss das erkennen können“, sagt sie, an Jürgen Bauer gewandt. Aber, um die Hoffnung gleich im Keim zu ersticken: Diese Unklarheit in der Satzung werde sich nicht zugunsten der widersprechenden Bürger auswirken. „Wenn die Stadt unseren Hinweis darauf annimmt, wird sie den Text korrigieren und neue Bescheide an die Bürger verschicken, die Widerspruch eingelegt haben. Da ändert sich unterm Strich nichts“, sagt die Vorsitzende. Die Bürger müssen zahlen. Das bestätigt auch Jürgen Bauer.

Und das findet Norbert Menzel ungerecht. Ein weiterer Widerspruchsnehmer fährt größere Geschütze auf und spricht von „Schlamperei der Stadt“. Er kritisiert, dass die Bescheide zu spät kamen. Und weil einer seiner Mieter unbekannt verzogen, ein weiterer verstorben sei, bleibe er auf den Kosten sitzen, ärgert sich Klaus Weich.

Weitere Kläger bemängeln, dass sie für die Straßenreinigung in der Rittersdorfer Straße und in der Prälat-Benz-Straße zahlen müssten, obwohl eine Reinigung gar nicht möglich sei, da die Straßen ständig zugeparkt seien. Die Vorsitzende erklärt dazu, dass die Stadt keine hundertprozentige Reinigung leisten müsse. Würde jedoch gar nicht gereinigt, dürften auch keine Kosten entstehen. Das sei vonseiten der Stadt zu klären.

Der Anwalt zweier Kläger schlägt vor, ein Zusatzschild anzubringen, dass das Parken in dem Zeitraum verbietet, in dem die Straße gekehrt wird. „Die andere Möglichkeit wäre, die Prälat-Benz-Straße aus der Liste der zu reinigenden Straßen zu streichen“, so ein weiterer Vorschlag von Anwalt Professor Dr. Joachim Weber, der dazu einen Hilfsantrag stellt. „Die Prälat-Benz-Straße ist eine verkehrswichtige Straße, die genau deshalb gereinigt werden muss“, widerspricht Jürgen Bauer dem Vorschlag. Es müsse natürlich versucht werden, eine Grundreinigung der Straße hinzubekommen. Gleiches gelte für die Rittersdorfer Straße.

Die Vorsitzende hat Einwendungen und Hilfsanträge ins Protokoll der Sitzung aufgenommen und sich mit ihren Beigeordneten Paul Lentes und Ernst Hitzges beraten. Die Stadt wird angeschrieben und dazu aufgefordert, die bestehende Satzung zu präzisieren, was letztlich dann wieder die Entscheidung des Stadtrates ist.

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