Kommunalpolitik Damit die Häuser bleiben, wie sie sind

Bitburg · Der Bitburger Klötze-Kampf geht weiter. Der Bauausschuss stellt zwei weitere Wohngebiete unter Schutz – der Bereich Lindenweg und der Bereich Kleverberg. Dort sind fortan maximal zwei Wohnungen pro Gebäude erlaubt. Mehrfamilienhäuser sind dort damit Tabu.

 Kleine Häuser, jede Menge Garten dahinter: Bitburgs Kommunalpolitiker stellen Wohngebiete wie den Bereich rund um den Lindenweg unter Schutz.

Kleine Häuser, jede Menge Garten dahinter: Bitburgs Kommunalpolitiker stellen Wohngebiete wie den Bereich rund um den Lindenweg unter Schutz.

Foto: TV/Dagmar Dettmer

Ein schönes Haus, nicht zu groß, aber Garten dazu und das mitten in der Stadt. In Bitburg gibt es solche Häuser – und das fußläufig zum Zentrum. Entstanden sind sie in den 50er und 60er Jahren. Damals hatte das Städtchen etwa halb so viele Einwohner wie heute. 1950 waren es nach Angaben des Statistischen Landesamts gerade mal 6700.

Heute zählt Bitburg rund 15 400 Einwohner. Und die müssen auch irgendwo wohnen. Über die Jahre und Jahrzehnte wurde Baugebiet nach Baugebiet entwickelt – vom Ostring über den Leuchensang bis ins Monental. Doch das deckt den Bedarf an Wohnraum nicht. Denn eine wachsende Gruppe von Menschen sucht aus unterschiedlichen Gründen kein Haus, sondern eine Wohnung.

Bitburger Wohngebiete, die unter Schutz gestellt werden
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Bitburger Wohngebiete, die unter Schutz gestellt werden

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Mehrfamilienhäuser schossen aus dem Boden. Vor allem in begehrter Innenstadtlage. Das führte vor Jahren zu einem Aufschrei. „Klötze“, „Schuhkartons“ – über wenig wurde sich in Bitburg so aufgeregt, wie über die „einfallslose Architektur“ der Mehrfamilienhäuser, die meist mit Flachdächern konzipiert werden. Ob am Stamm- oder Küchentisch: Einhellig waren und sind viele der Meinung: Diese Klötze gehören verboten.

Genau das machen Bitburgs Kommunalpolitiker. Wohngebiete, für die eine eher kleinteilige Bebauung charakteristisch ist, werden nach und nach unter Schutz gestellt. Nach dem Gebiet zwischen Heinrich- und Echternacher Straße (der TV berichtete) folgen nun die Gebiete zwischen Prümer Straße, Eschenpesch und Lindenweg sowie der Bereich rund um Stockstraße, Kleverberg und Baumschulweg.

Einstimmig hat der Bauausschuss entschieden, Bebauungspläne aufzustellen, die verhindern, dass dort große Klötze reingesetzt werden. Möglich ist das, in dem die Zahl der maximal erlaubten Wohnungen pro Gebäude und die Gebäudehöhe begrenzt werden und die Gebäudegröße in Relation zum Grundstück festgelegt wird.

So sollen in diesen beiden Wohngebieten maximal zwei Wohnungen pro Haus erlaubt sein, die Gebäude dürfen maximal ein Drittel der Grundstücksfläche einnehmen und nicht höher als zwei Vollgeschosse sein. Offen ist noch, ob Satteldächer vorgeschrieben werden oder auch Flachdächer gestattet sind. Fest steht: Höher als zehn Meter geht dann nichts mehr.

Einig sind sich Bitburgs Kommunalpolitiker darin, dass die Wohnquartiere mit „der überwiegenden Einfamilienhausbebauung und ihren großzügigen Freibereichen stadtbildprägend sind“ und auch eine „Nachverdichtung im Sinne eines Geschosswohnungsbaus“ verhindert werden soll, wie es in den Vorüberlegungen zum neuen Bebauungsplan heißt. Und: „Ziel ist es, den Bestand zu schützen.“

Bevor es so weit ist, muss zunächst der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung der Sache zustimmen. Dann folgt ein mehrstufiges Bebauungsplanverfahren, bei dem – noch bevor das Ganze rechtskräftig ist – auch Bürger ihre Meinung äußern können.

Diese Möglichkeit hatte im Sommer 2019 ein Bürger beim Verfahren für das Gebiet zwischen Heinrich- und Echternacher Straße genutzt. Er wollte auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienhaus bauen und verwies darauf, dass es solche ja auch schon in dem Gebiet gäbe.

Die Antwort der  Stadt damals: Einzelne Mehrfamilienhäuser würden an der grundsätzlich kleinteiligen Struktur des Gebiets nichts verändern. Und: „Maßnahmen zur Nachverdichtung werden von der umliegenden Nachbarschaft oftmals als gravierende Veränderung ihres gewohnten Umfelds wahrgenommen und dementsprechend negativ aufgenommen. Die alteingesessenen Nachbarschaften werden gestört, und es kann zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur kommen. Diese negativen Folgen sollten auch durch die vorliegende Planung gemindert werden.“

 Mehrfamilienhäuser wie diese Vier-Parteien-Einheit sind dann künftig verboten.

Mehrfamilienhäuser wie diese Vier-Parteien-Einheit sind dann künftig verboten.

Foto: TV/Dagmar Dettmer
 So einheitlich ist es auch nicht: In den Wohngebieten gibt es auch solche Mehrfamilienhäuser.

So einheitlich ist es auch nicht: In den Wohngebieten gibt es auch solche Mehrfamilienhäuser.

Foto: TV/Dagmar Dettmer
 Auch der Bereich rund um den Kleverberg soll wegen seiner „charakteristischen kleinteiligen Bebauung“ unter Schutz gestellt werden.

Auch der Bereich rund um den Kleverberg soll wegen seiner „charakteristischen kleinteiligen Bebauung“ unter Schutz gestellt werden.

Foto: TV/Dagmar Dettmer

         

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