Urteil Firma muss Lärmschutzwall bei Masholder fertigbauen

BITBURG · Das Verwaltungsgericht Trier hat den Erschließungsträger des Neubaugebiets In der Persch in Masholder dazu verurteilt, den Lärmschutzwall wie mit der Stadt vereinbart fertigzubauen.

 Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen bezüglich des Lärmschutzwalls zwischen dem Neubaugebiet in Masholder und der Bundesstraße B257.

Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen bezüglich des Lärmschutzwalls zwischen dem Neubaugebiet in Masholder und der Bundesstraße B257.

Foto: Uwe Hentschel

Für das Gericht ist der Fall klar: Die Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GdbR muss den Lärmschutzwall fertigstellen. Damit haben die Richter des Verwaltungsgerichts Trier im Sinne der Stadt Bitburg entschieden. Diese hatte den Erschließungsträger des Neubaugebiets In der Persch im Bitburger Stadtdteil Masholder in den vergangenen Jahren mehrfach dazu aufgefordert, das Bauwerk – so bereits vor zehn Jahren vertraglich vereinbart – endlich fertigzustellen. Das Unternehmen Schuh jedoch kam dieser Forderung nur teilweise nach und vertrat zuletzt dann schließlich die Auffassung, dass der städtische Anspruch auf Fertigstellung des Lärmschutzwalls verjährt sei. Das aber sehen die Richter anders.

Dadurch, dass der Erschließungsträger in mehreren Schreiben an die Stadt darauf hingewiesen habe, dass der Lärmschutzwall bereits zum Großteil fertiggestellt sei, habe er gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die Leistungspflicht zur endgültigen Herstellung des Lärmschutzwalls nach wie vor bestehe, argumentiert das Verwaltungsgericht. Zudem habe die Schuh GdbR kontinuierlich weitere Arbeiten am Lärmschutzwall durchgeführt, so die Richter. Mit diesem Verhalten habe das Unternehmen damit zum Ausdruck gebracht, dass es sich des Bestehens eines Restanspruchs durchaus bewusst sei.

Für die Stadt Bitburg ist dies bereits das neunte Verfahren gegen den Unternehmer aus Horath, der nicht nur für die Erschließung des Wohngebietes in Masholder, sondern auch für die beiden Neubaugebiete Hammerwies I und II im Stadtteil Stahl zuständig ist. Auch dort gab und gibt es zwischen den beiden Parteien juristische Streitigkeiten (der TV berichtete mehrfach). Und was den Lärmschutzwall in Masholder betrifft, so hat auch dieser die Richter bereits in einem vorherigen Verfahren beschäftigt.

So hatte die Stadt vor einigen Jahren gegen Schuh geklagt, weil die vertraglich vereinbarte Bepflanzung des Lärmschutzwalls noch immer nicht umgesetzt war. Diese Klage wurde vom Gericht aber abgeschmettert mit der Begründung, dass der Lärmschutzwall noch nicht vollständig, sondern laut Schuh erst zu 95 Prozent aufgeschüttet sei. Eine Bepflanzung, so die Richter, könne erst verlangt werden, wenn der künstlich aufgeschüttete Erdhaufen die vereinbarte Größe habe.

Inwieweit die Stadt nun einen Anspruch darauf hat, dass nach Fertigstellung des Lärmschutzwalls dann auch die Bepflanzung folgen muss, wird sich zeigen. Und das unter Umständen dann in einem weiteren Verfahren, sollte der Erschließungsträger dazu nicht bereit sein. Vorerst jedenfalls hat er noch die Möglichkeit, gegen das nun verkündete Urteil die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu beantragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort