Und noch einmal an die Öffentlichkeit So geht es weiter mit der Windkraft im Bitburger Land

BADEM · Einstimmig hat der Verbandsgemeinderat Bitburger Land eine erneute Offenlegung des Windkraft-Flächennutzungsplans beschlossen. Grund für diese Entscheidung ist ein Einwand der Kreisverwaltung.

VG Bitburger Land stimmt für neue Offenlegung des Flächennutzungsplans
Foto: TV/Nora John

„Eigentlich wäre jetzt der Zeitpunkt, zu einem Feststellungsbeschluss zu kommen“, sagt Reinhold Hierlmeier und ergänzt: „Das war der eigentliche Plan.“ Stattdessen aber plädiert Hierlmeier, der die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Windkraft im Bitburger Land seit Jahren planerisch betreut, nun dazu, den Entwurf ein weiteres Mal öffentlich auszulegen. Wobei: Plädieren ist dafür vielleicht das falsche Wort. Der externe Planer nennt in der Sitzung des VG-Rats in der Bademer Gemeindehalle die beiden möglichen Optionen. Von denen ist keine wirklich sexy, eine darüber hinaus aber sehr gewagt. Und das macht die Entscheidung ein Stück weit leichter.

Darum geht es: Bei der jüngsten Offenlegung des FNP-Entwurfs zur Ausweisung neuer Vorrangflächen für die Windkraft kam seitens der Kreisverwaltung der Einwand, dass bei der Offenlegung gewisse formale Kriterien nicht eingehalten worden seien. Die VG Bitburger Land hätte die Möglichkeit, diesen Einwand zu ignorieren. Zumal der Sachverhalt juristisch auch durchaus umstritten ist. Das Problem ist aber, dass die Kreisverwaltung das Planwerk am Ende auch genehmigen muss. Und wenn die Behörde dann feststellen muss, dass ihr Einwand einfach ignoriert wurde, erhöht das nicht unbedingt die Chancen auf eine Genehmigung des Flächennutzungsplans. Die VG hat zwei Möglichkeiten: Sie versucht es trotzdem – auch auf die Gefahr hin, dass sie scheitert. Oder aber sie legt den Entwurf erneut öffentlich aus und berücksichtigt dabei auch die Einwände der Kreisverwaltung.

Letzteres ist das, was nicht nur die Verwaltung vorschlägt, sondern auch von den Mitgliedern des Rats als der sinnvollere Weg gesehen wird. Einstimmig beschließt der Rat eine erneute Offenlegung – wohlwissend, dass sich dadurch das Verfahren, das bereits vor der Fusion im Jahr 2014 in den beiden damals noch eigenständigen Verbandsgemeinden Bitburger-Land und Kyllburg in die Wege geleitet wurde, noch weiter verzögert. „Es muss jetzt knackig vorangehen“, fordert deshalb auch Ratsmitglied Thomas Etteldorf und kritisiert in diesem Zusammenhang, dass zwischen den einzelnen Verfahrensschritten zu lange Pausen lägen. „Den Feststellungsbeschluss, den wir heute fassen wollten und nun doch nicht fassen werden, wollten wir eigentlich schon im Sommer vor der Kommunalwahl gefasst haben“, sagt Etteldorf.

Wie Bürgermeister Junk erklärt, liege diese Verzögerung nicht an der Verwaltung und auch nicht am Planer, sondern hänge vor allem damit zusammen, dass das Zielabweichungsverfahren durch die Strukturgenehmigungsdirektion Nord so lange gedauert habe. Bei diesem Verfahren wurde geprüft, inwieweit die als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesenen Bereiche der VG mit den Zielen des übergeordneten Raumordnungsplans der Region Trier vereinbar sind. Junk und Planer Hierlmeier sichern zu, den Plan so schnell wie möglich für die erneute Offenlegung anzupassen.

Sollte das Verfahren, bei dem Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut ihre Stellungnahme abgeben können, noch in diesem Jahr starten, könnte der Rat dann im Frühjahr über die eingegangenen Hinweise und Anmerkungen beraten. Sollten dabei keine unerwarteten Einwände kommen, die das Verfahren weiter verzögern könnten, kann der Rat dann schließlich auch den Feststellungsbeschluss fassen, das Planwerk also absegnen. Danach muss der Entwurf zunächst von der Mehrheit der Gemeinderäte gebilligt und dann der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein erneutes Zielabweichungsverfahren wäre  nicht mehr notwendig.

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