Verwaltung Bürger dürfen ab Juli wieder ins Kreishaus

Trier · Die Verwaltung öffnet wieder für den Publikumsverkehr.

Zunächst ist die Kreisverwaltung ab Mittwoch, 1. Juli, nur vormittags für den Publikumsverkehr geöffnet. In der Zeit von 9 bis 12 Uhr ist der Haupteingang am Willy-Brandt-Platz dann laut einer Pressemitteilung auch ohne Terminvergabe wieder offen. Im Zuge der allgemeinen Lockerungen habe Landrat Günther Schartz entschieden, dass die Kreisverwaltung als bürgernaher Dienstleister nun wieder zumindest am Vormittag auch ohne vorherige Terminabsprache für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehe, heißt es beim Kreis.

„Gleichwohl müssen wir dabei die nach wie vor geltenden Hygiene- und Abstandsregeln beachten, um unsere Kunden, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen,“ sagt Schartz. Zwar seien die aktuellen Infektionszahlen gering. Doch die immer wieder auftretenden lokalen Infektionsgeschehnisse und die immer noch täglichen Meldungen von Neuinfektionen machten Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich, erklärt der Landrat.

In den vergangenen Wochen kam es laut Verwaltung trotz der Schließung des Hauses zu keinen nennenswerten Beschwerden. Viele Bürger hätten die Möglichkeit telefonischer Terminverabredungen oder die Klärung von Anliegen per Mail genutzt.

Grundsätzlich stehe die Kreisverwaltung den Menschen auch nachmittags zur Verfügung. Jedoch bleibt in den Nachmittagsstunden– wie in den vergangenen Wochen praktiziert – eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Grundsätzlich empfiehlt die Verwaltung, dass sich die Bürger vorab über die Servicenummer 115 oder über direkt bei den im Internet ersichtlichen Ansprechpartnern um einen Termin bemühen, um Wartezeiten zu vermeiden. „Dies gilt auch für die Öffnungszeiten am Vormittag“, heißt es in der Verwaltungsmitteilung.

Zum Prozedere im Kreishaus erklärt die Verwaltung: „Im Eingangsbereich wird eine Aufsichtsperson auf die Einhaltung der Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes achten. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird im Regelfall der Zugang verwehrt. Alle Besucher müssen bei Betreten des Hauses die Hände desinfizieren.“

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