Klage eines Unternehmens Gericht bekräftigt Nein zu Windrädern bei Irsch

Trier/Irsch/Saar · Die Firma Gaia ist mit ihrer Klage gegen die Ablehnung von Windenergieanlagen bei Irsch gescheitert. Der Ortschef glaubt dennoch fest daran, dass die alternative Energieform dort noch genutzt wird.

 Keine weißen Riesen für Irsch – so hat das Gericht entschieden.  Aber Kommunalpolitiker hoffen doch noch auf eine Änderung.

Keine weißen Riesen für Irsch – so hat das Gericht entschieden.  Aber Kommunalpolitiker hoffen doch noch auf eine Änderung.

Foto: Fritz-Peter Linden

Sechs Windräder wollte die Firma Gaia im Auftrag des Unternehmens EnBW bei Irsch errichten. Doch da kam 2017 die dritte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV dazwischen. Darin hieß es, dass Windkraft in der Kernzone von Naturparken tabu ist. Die Räder im Neunhäuser Wald bei Irsch hätten sich jedoch just in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück befunden. Zudem hätten sie außerhalb der Vorrangflächen des Regionalen Raumordnungsplans Trier von 2004 gestanden. Also lehnte die Kreisverwaltung den Antrag der Firma Gaia auf Errichtung der Räder bei Irsch ab.

Nun hat das Unternehmen einen weiteren Dämpfer erhalten. Denn das Verwaltungsgericht Trier, vor dem es die Kreisverwaltung verklagt hat, hat diese Klage abgewiesen. Gaia hatte kritisiert, dass es Verfahrensfehler bei der Aufstellung des LEP IV gegeben habe. Zum andern hatte die Firma moniert, dass das Programm eine rechtswidrige Negativplanung beinhalte und der Raumordnungsplan von 2004 – für einen neuen gibt es erst einen Entwurf – nicht mit den Vorgaben des LEP von 2017 entstanden sein könne. Die Richter argumentierten nun im Urteil in erster Linie damit, dass der Raumordnungsplan 2004 weiterhin gelte, bis er durch einen rechtsverbindlichen Nachfolgeplan abgelöst werde. Er sei nicht durch das spätere Inkrafttreten des LEP IV obsolet geworden.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats, nachdem ihnen das Urteil zugestellt wurde, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. Das wird die Kreisverwaltung nicht tun. Kreisdezernent Stephan Schmitz-Wenzel sagte auf TV-Anfrage: „Die Entscheidung war nach der mündlichen Verhandlung zu erwarten.“ Bei der Firma Gaia war am Donnerstag niemand zu erreichen, der sich zu dem Urteil äußern konnte.

Der Irscher Ortsbürgermeister Jürgen Haag, der seit zehn Jahren auf Windkraft in seiner Nachbarschaft hofft, sagte hingegen: „Schade! Das ist die falsche Entscheidung.“ Die Menschheit werde große Probleme bekommen, wenn sie im Hinblick auf den Klimawandel nicht umsteuere. In Richtung Landesregierung forderte er: „Wenn man regenerative Energie fördern will oder auch muss, dann sollte man die entsprechenden Flächen bereitstellen.“ Haag hofft, dass die Landesregierung Windräder in der Kernzone des Naturparks doch noch zulässt und bleibt optimistisch, dass sie sich dann auch bei Irsch drehen werden. Der Ortsbürgermeister argumentiert, dass regenerative Energie benötigt wird, um aus der Kohlenutzung aus- und in die Wasserstoffnutzung einzusteigen. Windkraft müsse flächendeckend genutzt werden.

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