Windkraft Windkraft-Kritiker melden neuen Vogelhorst bei Reinsfeld

Reinsfeld · Die Kreisverwaltung prüft, ob sie vier Windräder genehmigt. In der Nähe sind offenbar Störche aufgetaucht, um deren Brutstätten Schutzabstände gelten.

 Dieses Foto eines bei Reinsfeld in seinem Horst brütenden Schwarzstorches hat die Interessengemeinschaft "Rettet den Hochwahl" mit einer Pressemitteilung verschickt. Foto: privat

Dieses Foto eines bei Reinsfeld in seinem Horst brütenden Schwarzstorches hat die Interessengemeinschaft "Rettet den Hochwahl" mit einer Pressemitteilung verschickt. Foto: privat

Foto: Interessengemeinschaft Rettet den Hochwald

Die Pläne für den Windpark Hochwald bei Reinsfeld gibt es seit 2012. Nach vielen Verzögerungen läuft inzwischen das Genehmigungsverfahren für vier der neun geplanten Windräder. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Behörde wird entscheiden, ob die Anlagen gebaut werden dürfen oder ob dem geplanten Projekt beispielsweise im Hinblick auf Natur- oder Artenschutz etwas entgegensteht.

Bei dem Verfahren wird die Öffentlichkeit einbezogen. Bis zum 28. Juni hatten auch Bürger die Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen. Einwände gegen den Bau der Windräder sind jedoch noch bis zum 29. Juli möglich. Die Interessengemeinschaft (IG) „Rettet den Hochwald“ hat diese Möglichkeit genutzt und laut ihrem Sprecher Karl Diller auf ein Problem aufmerksam gemacht: Die von den Windpark-Entwicklern beauftragten Artenschutz-Gutachter behaupteten, dass es im Umkreis von 3000 Metern um die vier geplanten Räder keine Brutstätte eines Schwarzstorchs gebe. „Diese Behauptung ist falsch“, schreibt die IG in einer Pressemitteilung an den Trierischen Volksfreund. Sie habe einen Horst gefunden, in dem in diesem Jahr ein Schwarzstorch-Paar gebrütet und seinen Nachwuchs aufgezogen habe. Sie habe dies mit Fotoaufnahmen dokumentiert.

Um die Vögel vor den Windkraftanlagen zu schützen, gilt in der Regel ein Schutzabstand rund um die Horste, innerhalb dessen Grenzen kein Rad gebaut werden darf. Die Interessengemeinschaft geht davon aus, dass mindestens zwei der vier Windräder innerhalb dieses Schutzbereichs geplant sind. Sie dürften nicht errichtet werden, weil die Rotoren die Störche erschlagen könnten, argumentiert die IG. „Wir kämpfen für den Schutz dieser seltenen Vögel.“ Ebenso gefährdet seien „windkraftsensible Fledermausarten“ in dem Gebiet. Die Gutachter hätten dies zwar auch festgestellt, meinten aber, mit Einschränkungen der Betriebszeit der Räder auszukommen.

Im vergangenen Jahr habe die IG bereits Hinweise zum Horst eines Rotmilans gegeben, den die Gutachter „übersehen“ hätten. Um Horste dieses streng geschützten Raubvogels ist ebenfalls ein Schutzabstand einzuhalten. Zu den fünf weiteren geplanten Windrädern auf Reinsfelder Gebiet sind deshalb zusätzliche Untersuchungen notwendig. Darüber hatte Dominik Eichert von der Firma Gaia, die gemeinsam mit der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) den Windpark Hochwald bauen will, im März im Reinsfelder Gemeinderat informiert (der TV berichtete). Auf TV-Anfrage nimmt er zu den Vorwürfen der Interessengemeinschaft Stellung.

„Die für das Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachten wurden in den Jahren 2012 bis 2018 von renommierten Gutachterbüros erstellt“, sagt Eichert. Nicht alle Tierarten seien in jedem Jahr untersucht worden. 2012 habe es „vollumfängliche Erfassungen“ gegeben, in den folgenden Jahren seien die erforderlichen Nach-Untersuchungen erfolgt. Eine langjährige „Dauererfassung“ sei von den Behörden nicht verlangt und wäre auch „finanziell nicht zumutbar“, erläutert der Projektentwickler. Die Unterlagen gäben stets den Ist-Zustand eines Beobachtungszeitraums und dessen Bewertung wieder. Die aktuellen Beobachtungen seien im Oktober 2018 beendet worden. „Die Natur ist veränderlich. Daher kann der Bau eines neuen Horstes (auch in Zukunft) nie ausgeschlossen werden,“ sagt Eichert. Die Stellungnahme der IG widerspreche daher nicht den beim Kreis eingereichten Unterlagen.

Zu den Erkenntnissen zum Schwarzstorch werde man sich bei dem Erörterungstermin äußern, der am 7. August im Kreishaus vorgesehen sei. Der Termin ist öffentlich. Daher dürfen auch die Bürger teilnehmen, die Einwände eingereicht haben.

Welche Bedeutung die Beobachtungen der IG für die Genehmigung der Windräder habe, müsse die Behörde bewerten, sagt Eichert. Festzustellen sei, dass es in Deutschland bislang nur einen einzigen Nachweis eines von einem Windrad geschlagenen Schwarzstorchs gebe. Die Gefahr bestehe vielmehr darin, dass der Schwarzstorch die betroffenen Gebiete meide und sein Nahrungshabitat dadurch eingeschränkt werde.

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