Meinung Eine feste Regelung für luxemburgische Kinder muss her

Wiltingen/Luxemburg · Oberflächlich geht es um fünf luxemburgische Kinder mit Förderbedarf, die in Deutschland unterrichtet werden. Bohrt man tiefer, offenbart die Aufnahme von Kindern in Wiltingen und an anderen Schulen eine Schwäche in der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Deutschland.

Kommentar zum Unterricht von luxemburgischen Förderkindern in Deutschland
Foto: TV/Friedemann Vetter

Eigentlich müsste die Finanzierung und die potenzielle Belegung von deutschen Schulkapazitäten nicht pragmatisch auf Behördenebene reguliert, sondern über ein zwischenstaatliches Abkommen geregelt werden.
Die bisherige Handhabung führt aufseiten betroffener Familien zu Frust – vor allem, wenn zuerst, wie im aktuellen Fall, eine Zusage erfolgt, dann die Absage und wieder eine Zusage an anderer Stelle.
Der Grund für dieses Wirrwarr: Prinzipiell haben die Kinder oder Eltern wegen fehlender zwischenstaatlicher Abkommen kein Anrecht auf einen Förderplatz in Deutschland. Dementsprechend ist die Möglichkeit ihrer Anmeldung abhängig von Zufällen und Entscheidungen innerhalb der Schulbehörde. Nur wenn ein Platz in den Schulen auf deutscher Seite frei ist, können die betroffenen Kinder aus Luxemburg die Förderung bekommen, die sie brauchen.
Auf der Seite der Schulträger in Deutschland führt die Aufnahme von luxemburgischen Kindern im schlimmsten Fall zu Platzproblemen und zusätzlichen Ausbaubedarf an Schulen. Dann müssen Kreise Geld ausgeben, das sie eigentlich nicht haben und nur über äußerst komplizierte Förderrichtlinien vom Land verlangen können und nicht direkt vom luxemburgischen Staat. Insgesamt ist das eine unbefriedigende Situation, die geradezu nach einer einheitlichen Regulierung verlangt.
c.kremer@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort