Ende eines langen Rechtsstreits Fußgänger haben in Oberbillig jetzt Vorrang

Oberbillig · Ein Zebrastreifen ziert die B 419 in dem Obermoselort. Damit hat ein jahrelanger Rechtsstreit ein konkretes Ergebnis.

 In Oberbillig ist nun ein Zebrastreifen auf der Bundesstraße B 419.

In Oberbillig ist nun ein Zebrastreifen auf der Bundesstraße B 419.

Foto: Dieter Soltau

Wer in Oberbillig zu Fuß zwischen Ober- und Unterdorf hin- und hergehen will, hat es nun ein bisschen einfacher. Die rund 12 000 Fahrzeuge, die täglich über die B 419 rollen, die den Ort zerschneidet müssen nun an einer Stelle anhalten und die Fußgänger vorlassen. An der Brückenstraße, wo bisher nur eine Querungshilfe den Fußgängern zur Verfügung stand, finden diese nun einen Zebrastreifen. Zwar müssen sie dort immer noch aufpassen, ob ein Fahrzeug kommt, aber sie haben Vorrang. Die Autos müssen vorsichtig fahren und anhalten. Darauf werden sie seit Mittwoch sowohl auf der Bundesstraße als auch auf den angrenzenden Nebenstraßen mit Schildern hingewiesen.

Dass die Überquerung umgestaltet wurde, verdanken die Oberbilliger dem Kampf von Marion Stalp. Die fast komplett erblindete Frau hatte jahrelang einen Rechtsstreit gegen die Verkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Konz geführt, um die Überquerung der Bundesstraße an der Stelle sicherer zu machen. Eigentlich wollte sie erreichen, dass an der Stelle eine Fußgängerampel aufgestellt wird. Mit dieser Forderung kam sie allerdings nicht durch. Nach einer Niederlage vor dem Trier-Saarburger Kreisrechtsausschuss reichte sie eine Klage am Verwaltungsgericht Trier ein. Dort bekam sie zumindest teilweise recht.

Die Verwaltung in Konz musste die Verkehrssituation an der Kreuzung erneut überprüfen. Sie beauftragte einen externen Gutachter. Dieser kam zu dem Schluss, dass zwar keine Ampel, aber ein Zebrastreifen an der Stelle sinnvoll sei.

Die Konzer Verwaltung hat daraufhin die entsprechenden Schritte eingeleitet. Zunächst ist der Zebrastreifen ohne bauliche Veränderungen nur ein Provisorium. Erprobungszeit von etwa drei bis sechs Monaten, in der die Situation von allen Beteiligten beobachtet werden soll. Im Anschluss könnte die Kreuzung an der Stelle noch umgebaut und noch sicherer gemacht werden.

Andreas Beiling (CDU), Ortsbürgermeister von Oberbillig, sagt: „Der Zebrastreifen ist schon lange eine Forderung der Ortsgemeinde.“ Noch bevor Stalp den Kampf um die Ampel im Namen der Barrierefreiheit 2014 aufnahm, hatte der Gemeinderat einen Zebrastreifen gefordert, um Unter- und Oberdorf in Oberbillig besser zu verbinden für Fußgänger. Unterstützt durch die private Klage sei diese Forderung nun durchgesetzt worden, sagt Beiling.

Wie der Zebrastreifen bei den Menschen in Oberbillig oder den Autofahrern ankomme, könne er nach zwei Tagen noch nicht beurteilen, sagt der Ortschef. Zurzeit seien wegen der Schul- und Kindergartenferien ohnehin weniger Fußgänger als gewöhnlich unterwegs. Noch gehe niemand an der Stelle einfach auf die Straße, ohne genau auf die Fahrzeuge zu achten. Die Autofahrer müssten sich an die neue Situation gewöhnen, meint Beiling.

Etwas unglücklich findet der Ortsbürgermeister, dass die Verkehrsbehörde keine Pressemitteilung verschickt habe, bevor der Zebrastreifen aufgetragen und die Schilder aufgestellt worden seien, sagt Beiling. Dann wären die Autofahrer aus seiner Sicht schon im Vorfeld gewarnt gewesen. Nun müssten sie sich im Nachhinein auf die neue Verkehrssituation in Oberbillig einstellen.

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