Gesundheit Keine Lobby für schwerkranke Kinder

Trier/Dresden · Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege prangert Missachtung  im Gesundheitssystem an.

 Kranke Kinder sind das schwächste Glied in der Gesellschaft.

Kranke Kinder sind das schwächste Glied in der Gesellschaft.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Nur 190 der 15 316 in Deutschland zugelassenen ambulanten Pflegedienste sind auf Kinderkrankenpflege spezialisiert. Diese Zahl nennt der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK). Es ist die Dachorganisation für Anbieter wie Nestwärme Trier oder Stiftmobil Kinderkrankenpflege Zuhaus Angelika Kiel, die in Rheinland-Pfalz eine Monopolstellung einnehmen. „Viele schwerstkranke und chronisch kranke Kinder können aus Krankenhäusern nicht entlassen werden, weil die dafür notwendige Anschlussversorgung aufgrund des akuten Fachkräftemangels nicht sichergestellt ist“, beschreibt der Verband die Situation in vielen Bundesländern.

Zumindest bei Nestwärme Trier gibt es diesen Mangel an spezialisierten Pflegekräften derzeit nicht. Im Gegenteil sorgt dort die nicht geklärte gesetzliche Verankerung der häuslichen Kinderkranken- und Intensivpflege dafür, dass deutlich weniger Kinder betreut werden als möglich. Die finanziellen Folgen komplizierter Einzelfallverhandlungen mit oft monatelangen Verzögerungen einer dann ungenügenden Vergütung durch einige Kranken- und Ersatzkassen gefährden das Angebot, sofern sich das nicht ändert.

„Kinder haben keine Lobby“, bringt BHK-Vorstandsmitglied Markus Zobel die Problematik im Gespräch mit unserer Zeitung auf den Punkt. „Nur zwei Prozent der gesamten Kosten im Gesundheitsbereich entfallen auf die gesamte Kindermedizin. Die häusliche Kinderkrankenpflege ist darin wiederum nur ein verschwindend kleiner Anteil.“ Bei dem es dennoch um etliche Millionen Euro geht. „Leidtragende sind die Eltern, die oft alleingelassen werden.“

Deutlich verschärft hat sich die Situation seit dem Betrugsskandal in der Erwachsenenpflege. Der Gesetzgeber hatte daraufhin Anfang 2018 für die ambulante Pflege und Intensivpflege Qualitätsprüfrichtlinien erlassen, die falsche Abrechnungen erschweren. Eine eigene Regelung für die Pflege von Kindern gibt es bislang nicht.

„Die Begrifflichkeit der Intensivpflege ist in den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen nicht wirklich definiert“, bedauert Zobel. „Es gibt viele Besonderheiten bei komplexen Erkrankungen, die im Kind sein begründet sind. Eigene Vereinbarungen dafür sind dringend notwendig.“

In einer Postkartenaktion an die Mitglieder des Bundestags wirbt der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege deshalb auch mit Blick auf das geplante Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz und das neu geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz für eigenständige Regelungen für die Schwächsten der Gesellschaft. Eine eigene gesetzliche Verankerung der außerklinischen Kinderkrankenpflege gehört ebenso zu den Forderungen wie eigene Rahmenempfehlungen, in denen die Besonderheiten der Kranken- und Intensivpflege bei Kindern aufgegriffen werden sollen. Zudem setzt sich der BHK für eigene und differenzierte Versorgungsverträge für die Anbieter ein.

Wie schlecht die Verhandlungsposition der Anbieter derzeit ist, weiß Markus Zobel. „Die Pflegedienste sind im Vergleich zur Erwachsenenpflege sehr klein und haben kaum Ressourcen, um die unklare Zeit lange überstehen zu können.“

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