Gericht Seelisch krank und drogenabhängig

Trier · Das Landgericht hat sich am Dienstag mit der Psyche des Angeklagten im Brandstiftungsprozess von Trier-Quint beschäftigt. Drei Zeugen und ein Gutachter sollten bei der Unterscheidung von Realität und Wahn behilflich sein.

 Der Prozess um schwere Brandstiftung am Landgericht Trier nähert sich seinem Abschluss.

Der Prozess um schwere Brandstiftung am Landgericht Trier nähert sich seinem Abschluss.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Wohnung in Trier-Quint angezündet hat. Er offenbarte sich einer Zeugin sowie der Polizei bereits unmittelbar nach dem Feuer als Brandstifter. Es waren drei Zeugen geladen, die dem Gericht vorallem bei der Entscheidung helfen sollten, den psychischen Zustand  des Angeklagten zu bewerten.

„Ich stand vor dem Haus und habe eine geraucht und wollte wissen, was passiert ist“, sagt die Zeugin aus. Dann sei der Angeklagte zu ihr gekommen und habe sie nach einer Zigarette gefragt. Ruhig sei der mutmaßliche Brandstifter gewesen, als sich die beiden über die Ursache des Brandes unterhielten. Er sei es gewesen und habe aus Panik heraus gehandelt, sagte er laut Zeugin damals.

Einige Hausbewohner hätten ihn vor seiner Haustür und auch vom Fenster aus bedroht, habe er weiter angegeben. Weil er kein Handy gehabt habe und deshalb die Polizei nicht habe verständigen können, habe er gedacht, sich in einer ausweglosen Situation zu befinden. Die Wohnung habe er angezündet, damit die Feuerwehr die Menschen vertreibe, die ihn angeblich bedroht haben.

Am Dienstag sollte nun geklärt werden, ob es diese Bedrohungssituation auch tatsächlich gegeben hat. Dagegen spricht einiges. Einerseits sagte ein direkter Nachbar des Angeklagten als Zeuge aus, dass es am Tattag, 5. Februar, sehr ruhig im Haus gewesen sei. Er hätte sicher mitbekommen, wenn sich die vom Angeklagten geschilderte Szene vor der Tür abgespielt hätte.

Am Tag vor der Tat traf sich der erst kurz zuvor aus der Haft entlassene Angeklagte mit seinem Bewährungshelfer. Im Gespräch ärgerte er sich zwar über die schlechte Wohnsituation im Haus und über seine fehlende Kontrolle über seinen Alkoholkonsum. Von einer möglichen Verfolgung oder Streit mit anderen Hausbewohnern war allerdings nicht die Rede.

Es ist Aufgabe des sachverständigen Psychiaters, Professor Wolfgang Retz, festzustellen, warum der Angeklagte dachte, bedroht und verfolgt zu werden. „Es besteht wenig Zweifel daran, dass die Verfolgung für den Angeklagten real geschienen hat“, erklärt Retz.

Dafür verantwortlich sei eine ungünstige Kombination von Drogen und einer seelischen Störung. Der Mann stand laut toxikologischem Befund zur Tatzeit unter dem Einfluss von Speed. Dadurch könnten Trugbilder und Paranoia entstehen. Zudem habe ein Persönlichkeitstest ergeben, dass der Angeklagte emotional instabil, paranoid und dissozial ist.

Der Arzt diagnostizierte daher eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine Verhaltensstörung aufgrund von Alkohol- und Stimulanzienabhängigkeit.  Hinweise auf eine psychotische Erkrankung, beispielsweise einer Schizophrenie, gebe es allerdings nicht. Durch diese Umstände sieht Retz die Schuldfähigkeit des Angeklagten als vermindert an, schuldunfähig sei er aber nicht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann der Psychiater deshalb nicht empfehlen. „Eine Suchtbehandlung muss aber erfolgen“, rät er dem Gericht. Allerdings sei sehr ungewiss, ob die Therapie in einer Entzugsklinik von Erfolg gekrönt sein werde, da alle zuvor versuchten Maßnahmen gescheitert seien. Der Angeklagte zeige nun allerdings mehr Einsicht als früher, wodurch ein erneuter Therapieversuch zu rechtfertigen sei.

Die Prognose, ob der Angeklagte erneut straffällig werden wird, schätzt der Arzt auch im Hinblick auf die gewalttätige Vergangenheit des mehrfach Vorbestraften als ungünstig ein. Bevor aber eine Sicherungsverwahrung in Betracht käme, solle zuvor das Ergebnis der noch zu verhängenden Entziehungstherapie abgewartet werden.

Das Gericht hat auf Wunsch der Strafverteidigerin Sylvia Karrenbauer entschieden, die Plädoyers und damit auch die Urteilsverkündung auf Freitag, 3. Januar, 9 Uhr zu vertagen.

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