Statistik Corona: Neun Neuinfektionen in Trier und dem Landkreis

Trier/Saarburg · Seit Dienstag kann man sich über die täglichen Fallzahlen und Inzidenzen im Kreis Trier-Saarburg auch per Twitter informieren.

Seit einer Woche keine Neuinfektionen in der VG Saarburg-Kell
Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am  Dienstag neun weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet  worden – sechs aus dem Landkreis und drei aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nunmehr 7166 (2737 in der Stadt Trier und 4429 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der Diestagswert der Sieben-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz für die Stadt Trier bei 17,9 und für den Landkreis Trier-Saarburg bei 11,4.

Seit Dienstag kann man sich über die täglichen Fallzahlen und Inzidenzen im Kreis auch per Twitter informieren. Mit dem Start des Twitter-Profils der Kreisverwaltung findet man dort unter @LKTrierSaarburg nun auch Tag für Tag die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Lage.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 254 – drei mehr als am Montag. Diese verteilen sich wie folgt: 165 im Landkreis und 89 in der Stadt Trier. Drei Patienten aus dem Landkreis und der Stadt befinden sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg im Vergleich zu Montag wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 700; VG Konz: 1025; VG Ruwer: 448; VG Saarburg-Kell: 1129; VG Schweich: 640; VG Trier-Land: 487.

In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell wurde nunmehr seit einer Woche keine Neuinfektion mehr festgestellt.

Seit Montag wurden dem Gesundheitsamt vier weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1551, davon 1445 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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