Einschränkungen Neue Regeln für Gerichte

Trier ·   Der Dienstbetrieb des Sozialgerichts und des Arbeitsgerichts in Trier ist aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt. Der Zutritt kann nur – mit Ausnahme geladener Termine – in unabweisbaren Fällen (Eilantrag/Klageerhebung bei der Rechtsantragsstelle; Akteneinsicht bei Dringlichkeit) in der Zeit von 10 bis 12 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (0651/466-7003) unter Einhaltung der angeordneten Hygienemaßnahmen erfolgen.

Wer Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Schnupfen etc.) hat, wird auf eine schriftliche Antragstellung – gegebenenfalls nach vorheriger telefonischer Rückfrage – verwiesen.

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