Coronavirus Geschäfte sollen Hygieneregeln umsetzen

Trier · Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Trier zahlreiche Betriebe geschlossen worden. Für die nach wie vor geöffneten Geschäfte hat die Stadt nun eine Hilfestellung für Hygienemaßnahmen verfasst, die den Betroffenen kurzfristig zugestellt wird.

Diese lauten: Vor den Kassen ist ein Sicherheitsabstand – mindestens 1,5 Meter – zwischen den Kunden einzuhalten. Gegebenenfalls muss dies in kleinen Verkaufsräumen durch Einlasskontrollen gewährleistet werden. Das Personal muss die Kundschaft auf die Einhaltung hinweisen (mit Schildern) und die Umsetzung ständig kontrollieren. Im Ein- und Ausgangsbereich ist Desinfektionsmittel für die Kunden vorzuhalten. Zum Schutz des Personals und der Kunden wird geraten, Einmalhandschuhe zum Scannen von Waren und zum Austausch von Bargeld zu tragen. Sollten Kunden mit EC-Karte zahlen, sollte das Lesegerät zwischen den Bezahlvorgängen desinfiziert werden. Es ist gängige Praxis, dass Kunden die Kartenlesegeräte berühren und ihre Pin eingeben. Durch das Desinfizieren wird die Verbreitung von Viren auf andere Kunden vermieden. Der Betriebsinhaber kann durch sein Hausrecht Kunden, die sich nicht an die Vorschriften halten, den Zutritt verwehren oder sie des Hauses verweisen.

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