Verwaltungsgericht weist Klage zur Mandatsfrage ab

Trier/Großlittgen · Darf ein Bediensteter einer Kommune zugleich Mitglied in dem Rat sein, der über die Geschicke der Kommune entscheidet? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Trier im Fall eines Mitglieds des Manderscheider Verbandsgemeinderat (Kreis Bernkastel-Wittlich).

(mai) Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Verbandsgemeinde Manderscheid zur Mandatsregelung am heutigen Dienstagmorgen abgelehnt. Das bedeutet: Das Gericht hat sich dafür ausgesprochen, dass ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit durchaus Mitglied in dem Rat sein, der über die Geschicke dieser Kommune entscheidet. Berufung wurde jedoch zugelassen.

Konkret geht es um den Großlittger Alois Debald, der bei der vergangenen Kommunalwahl für die SPD in den VG-Rat gewählt wurde. Debald ist ehemaliger Kindergartenleiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Nach seiner Wahl lehnte die VG-Verwaltung seine Verpflichtung zunächst mit Hinweis auf Vorgaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ab. Das Ministerium sah es als unvereinbar an, dass ein Bediensteter einer Kommune – egal ob im aktiven Dienst oder in der passiven Phase der Altersteilzeit – zugleich Mitglied im Rat ist, der über die Angelegenheiten dieser Kommune entscheidet.

Nachdem Debald jedoch erfolgreich Widerspruch eingelegt hatte, ernannte die Verwaltung ihn dann aber doch zum Ratsmitglied, allerdings zum vorläufigen. Ob die Verbandsgemeinde nun in Berufung geht, wird laut Bürgermeister Wolfgang Schmitz derzeit geprüft. Die Verbandsgemeinde werde dafür auch beim Land nachfragen.

Das Innenministerium hatte den Prozess wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung als Musterprozess anerkannt und eine Kostenzusage gegeben.

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