Kommentar zu Notfallsanitätern Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot

Es kann nicht sein, dass Notfallsanitäter bei Einsätzen, bei denen es um Leben und Tod geht, immer das Strafgesetzbuch im Kopf haben müssen.

Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot
Foto: TV/klaus kimmling

Nach derzeitiger Rechtslage machen sie sich – zumindest theoretisch – strafbar, wenn sie das machen, was sie in ihrer umfassenden Ausbildung gelernt haben: dem Patienten medizinisch zu helfen. Das dürfen aber nur Ärzte. Helfen die Sanitäter dem Patienten nicht und der stirbt dann womöglich, machen sie sich eventuell der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Notfallsanitäter sind damit immer im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot.

Daher ist es gut, dass Rheinland-Pfalz die Initiative ergriffen hat, das Gesetz zu ändern, den Notfallsanitätern mehr Kompetenzen zu übertragen und sie zu entkriminalisieren. Dabei geht es nicht darum, Notärzte überflüssig zu machen.

Doch gerade in einer Region wie der hiesigen, wo die Anfahrtswege zu Rettungseinsätzen mitunter lang sein können und Notärzte nicht unmittelbar eintreffen, ist es wichtig, dass Notfallsanitäter den Patienten schnell und umfassend helfen können. Ohne dass sie Angst haben müssen, mit einem Bein vor dem Kadi zu stehen.

b.wientjes@volksfreund.de

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