Blaulicht Mann droht Behördenmitarbeiterin mit Waffengebrauch – Polizei durchsucht Wohnung in Zemmer

Zemmer · Ein Mann hat Drohungen gegen die Mitarbeiterin einer Behörde ausgesprochen – dabei ging es auch um den möglichen Gebrauch einer Waffe. Was bisher bekannt ist.

Polizei durchsucht Wohnung eines Mannes in Zemmer – Wegen Bedrohung
7 Bilder

Polizei durchsucht Wohnung eines Mannes in Zemmer – Wegen Bedrohung

7 Bilder
Foto: Agentur Siko

Spezialkräfte der Polizei waren am Dienstag, 1. Februar, gegen 17.55 Uhr, in Zemmer im Einsatz. Die Beamten haben dort einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 59-Jährigen vollstreckt. Das meldet die Polizei Trier.

Zum Hintergrund: Der Mann stand im amtlichen Kontakt mit einer Behörde und soll dabei einer zuständigen Mitarbeiterin gedroht haben – dabei ging es auch um einen möglichen Waffengebrauch. Deshalb rief die Betroffene die Polizei und bat um Hilfe.

Warum Spezialeinsatzkräfte vor Ort waren

Die Polizei hat daraufhin das Gefahrenpotential eingeschätzt und leitete ein Strafverfahren gegen den 59-Jährigen ein. Die Ermittler beantragten bei der Staatsanwaltschaft Trier einen Durchsuchungsbeschluss für das Wohnanwesen des Mannes in Zemmer. Das Amtsgericht Trier erließ diesen Beschluss dann.

Die Durchsuchung haben Spezialeinsatzkräfte durchgeführt, weil es möglich war, dass der Beschuldigte tatsächlich Waffen besaß und diese gegen die Beamten verwenden würde.

Festnahme verlief ohne Probleme

Die Beamten konnte den Verdächtigen dann aber sicher festnehmen. Dieser hat keinen Widerstand geleistet. Laut Polizei wurde niemand verletzt. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigte sich der Mann kooperativ.

Zudem hat die Polizei keine Waffen bei dem Beschuldigten gefunden. Die Einsatzverantwortlichen der Polizeiinspektion Schweich haben sich mit einer sogenannten Gefährderansprache an den Mann gerichtet: Dabei haben sie dem 59-Jährigen die Folgen seines Handelns aufgezeigt – und mit welchen Konsequenzen er bei ähnlichen Verhaltensweise rechnen müsste.

Ein Nachspiel hat die Sache aber jetzt schon: Denn der Mann muss sich nun unter anderem wegen Bedrohung strafrechtlich verantworten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort