Gesundheit Menschen zweiter Klasse

Zum Leserbrief „Die vergessene Generation – einsam, traurig, hilflos“ (TV vom 17. Juni) schreibt Josef Muss:

Edith Heinz-Lorenz hat die Situation und die Brutalität des Verfahrens genau geschildert, dazu ist absolut nichts zu sagen, es gibt aber noch Steigerungen, es gibt Einrichtungen in privater Hand, Einrichtungen für Betreutes Wohnen, Mischbetriebe, in denen Bewohner leben, die nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) einen Mietvertrag haben, aber auch Bewohner, die nach der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTGDVO) einen Heimvertrag haben.

Die Bewohner mit Mietvertrag sind freie Bürger ganz im Sinne unserer Verfassung Art. 2 Abs.1 + 2, können das Haus verlassen, was sie auch machen, gehen einkaufen oder spazieren oder ins Café, diese Bewohner haben ihre Wohnungen auf denselben Fluren wie die Bewohner mit Heimvertrag. Wenn man das anspricht, heißt es, wir können die Bewohner nicht aufhalten, aber die Heimbewohner können wir festhalten, die können sich ja nicht zur Wehr setzen, da haben wir die Machtbefugnisse, wir müssen unser Haus schützen.

Selbstverständlich können auch hier Angehörige nach vorheriger telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung ihre Angehörigen am Schlagbaum abholen, nur wie die Angehörigen dann übergeben werden, das liegt ganz im Ermessen des Personals, nicht der Witterung entsprechend angezogen oder sie lassen sie in ihren Pflegerollstuhl und setzen sie nicht in den für das Ausgehen vorgesehenen Rollstuhl. Beim Reklamieren heißt es dann: Dafür haben wir keine Zeit.

Es gibt noch viele Beispiele, wo man als Angehöriger die Macht der Obrigkeit zu spüren bekommt. Am Ende ist man dann stolz, dass man das Haus coronafrei gehalten hat, nur darum geht es, nicht um den Menschen. Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Diese Menschen – das ist die Generation, die unser Land nach dem Krieg aufgebaut hat. Aber was zählt das schon?

Josef Muss, 90 Jahre, Trier

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