Kommunalpolitik Kampf um Drogerie in Temmels geht weiter

Temmels · Die Kreisverwaltung lehnt die Pläne der Ortsgemeinde mit Verweis auf Landesentwicklungsplan ab.

 Das Feuerwehrhaus in Temmels soll für einen Drogeriemarkt abgerissen werden. Dafür übernähme der potenzielle Betreiber den Neubau eines größeren und moderneren Feuerwehgebäudes an anderer Stelle.

Das Feuerwehrhaus in Temmels soll für einen Drogeriemarkt abgerissen werden. Dafür übernähme der potenzielle Betreiber den Neubau eines größeren und moderneren Feuerwehgebäudes an anderer Stelle.

Foto: Jürgen Boie

In rekordverdächtigen fünf Minuten verhandelte der Ortsgemeinderat zwei Tagesordnungspunkte. Bei beiden ging es um die geplante Ansiedlung eines Drogeriemarkts in der Temmelser Ortsmitte. Ortsbürgermeister Herbert Schneider hatte es schon geahnt: Der auf der jüngsten Ortsgemeinderatssitzung im Dezember 2020 gefasste Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den untersten Wiesen“ – das ist in der Bahnhofstraße, wo zurzeit die Feuerwehr in Temmels ihr zu Hause hat – wurde vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Konz, Joachim Weber, ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzungsentscheidung: Der Bebauungsplan verstößt nach Auffassung der Kreisverwaltung gegen den aktuell gültigen Landesentwicklungsplan.

VG-Pressesprecher Michael Naunheim: „In der Begründung heißt es, dass Agglomerationen (zu Deutsch Zusammenballungen oder Verdichtungen) nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe, deren Verkaufsfläche in der Summe die Grenze der Großflächigkeit (800 Quadratmeter) überschreitet, raumordnerisch wie großflächige Einzelhandelsbetriebe zu behandeln sind.“ Daher ist für die Kreisverwaltung der Temmelser Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig, denn nach dem Landesentwicklungsplan ist großflächiger Einzelhandel an der Obermosel ausschließlich in Nittel und Wincheringen vorgesehen.

Die Ortsgemeinde Temmels sieht das vollkommen anders. Ortsbürgermeister Schneider: „Die beiden Einzelhandelsunternehmungen – einerseits der bereits existierende Lebensmittelmarkt und die Bäckerei, andererseits ein geplanter Drogeriemarkt – haben nichts miteinander zu tun. Die Grundstücke gehören verschiedenen Eigentümern, die Gebäude, die Eingänge, die Zufahrten, Parkplätze und die Entsorgung sind voneinander getrennt, und es gibt keine Sichtverbindung zwischen den beiden Gebäudekomplexen.“ Der Ortsgemeinderat beschloss daher einstimmig, den vorliegenden Bebauungsplan wieder in Kraft zu setzen.

Damit wird sich dann die nächsthöhere Instanz, die ADD als Aufsichtsbehörde für die Verbandsgemeinde, der Thematik annehmen müssen.

Das von der Ortsgemeinde Temmels vorgebrachte Argument, dass die Verbandsgemeinde Konz, die nach der Gemeindeordnung für die Feuerwehren in der VG zuständig ist, viel Geld sparen könne, denn der vorgesehene Drogeriemarktbetreiber würde den Neubau eines modernen Feuerwehrhauses bezahlen und der Verbandsgemeinde die Kosten für die ansonsten dringend notwendige Sanierung ersparen, wird von der VG nicht geteilt. Michael Naunheim meint dazu: „Das Thema ‚Feuerwehr‘ ist unabhängig von der Bebauungsplanproblematik zu betrachten.“

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