Nun droht Freiheitsstrafe: Fahnenflucht bei Bundeswehr

Einer der letzten Fälle dieser Art: Vorm Amtsgericht Daun muss sich heute ein ehemaliger Wehrpflichtiger wegen Fahnenflucht verantworten. Der heute 22-Jährige, der in Gerolstein stationiert war, war drei Mal der Truppe ferngeblieben und tauchte anschließend für Monate unter. Ihm droht eine Freiheitsstrafe.

Daun/Gerolstein. Seit Jahresbeginn zieht die Bundeswehr keine Wehrpflichtigen mehr ein. Wäre diese Regelung bereits ein Jahr früher in Kraft getreten, hätte das einem heute 22-Jährigen aus dem Ruhrpott viel Ärger erspart. Der junge Mann, der zum Wehrdienst in der Eifelkaserne in Gerolstein-Lissingen stationiert war, war drei Mal eigenmächtig und unerlaubt der Truppe ferngeblieben: im Februar vergangenen Jahres für 13 Tage und im März für zunächst sieben und dann weitere neun Tage. Also insgesamt 29 Tage. Er gab jeweils familiäre Gründe an, weshalb er seinen Wehrdienst nicht ableistete.

Die Polizei der Bundeswehr, die Feldjäger, haben den Flüchtigen immer wieder gefasst und zurück in die Kaserne gebracht. Dort drohte ihm eine 14-tägige Disziplinarhaftstrafe, die er aber nie angetreten hat.

14-tägige Disziplinarhaftstrafe



Er tauchte für Monate unter und wurde - obwohl zwischenzeitlich auch zivil per Haftbefehl gesucht - nicht gefunden. Bis zum 11. März dieses Jahres. Da schnappte ihn die Essener Polizei. Er wurde ins Gefängnis gesteckt, da er auch noch eine dreiwöchige Jugendhaftstrafe zu verbüßen hatte. Dem jungen Mann droht nach dem Wehrstrafrecht eine Freiheitsstrafe.

Fraglich ist, ob er zum Gerichtstermin am heutigen Vormittag erscheint. Dem ersten Termin im Juni vergangenen Jahres war er ferngeblieben.

Bereits seit Jahren einzigartig in der Region Trier: Nur noch vor dem Dauner Amtsgericht kommen Soldaten wegen Fahnenflucht oder Fernbleibens von der Truppe vor den Kadi, weil die beiden einzig verbliebenen Garnisonsstädte Daun und Gerolstein zum Dauner Gerichtsbezirk gehören. Nach dem Ende der Wehrpflicht dürften auch diese Fälle deutlich zurückgehen.

EXTRA

FAHNENFLUCHT



Das Wehrstrafgesetzbuch (WSTGB) unterscheidet "eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe" sowie Fahnenflucht - wenn sich ein Soldat dauerhaft dem Wehrdienst oder dem Waffeneinsatz entziehen will. Für die beiden Vorwürfe ist als Strafmaß keine Geldstrafe vorgesehen. Wer drei Tage und länger von der Truppe fernbleibt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei Fahnenflucht bis zu fünf Jahre. Doch dieses Strafmaß reizt Richter Hans Schrot fast nie aus. Schrot sagt: "Meist lautet das Urteil über eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr auf Bewährung." In der Kaserne hat das für die Soldaten zusätzliche Konsequenzen. Meist müssen sie bis zu 21 Tage in Disziplinararrest, und manchmal folgt auch eine medizinische Untersuchung auf psychische Probleme. Die Tage im "Bau" müssen die Wehrpflichtigen nachdienen. vog

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