Gesundheit Trierer Gesundheitsamtschef warnt: „Windpocken sind nicht harmlos“

Trier · Auch in anderen Bundesländern werden Ungeimpfte vom Unterricht ausgeschlossen. Landesvorsitzender der Kinderärzte fordert Impfpflicht.

 Vor Windpocken schützt eine Impfung.

Vor Windpocken schützt eine Impfung.

Foto: picture alliance / dpa/Lukas Schulze

Harald Michels ärgert sich, wenn Windpocken als harmlos abgetan werden. Die Infektionskrankheit sei keine ungefährliche Kinderkrankheit. Bei Windpocken handele es sich „um eine hochansteckende Erkrankung, die auch über größere Entfernungen, bis zu mehreren Metern, in Gebäuden übertragen werden kann. Es reicht eine sehr geringe Infektionsdosis aus, um die Erkrankung auszulösen“, schreibt der Leiter des Trierer Gesundheitsamts in einem Brief an die Leitung einer weiterführenden Schule in Trier. Dort ist ein Fünftklässler an der Infektionskrankheit erkrankt.

Nachdem das für die Gesundheitsüberwachung in Deutschland zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) Ende vergangenen Jahres die Richtlinien für den Schutz vor der  Infektionskrankheit Ende vergangenen Jahres konkretisiert und ausdrücklich darauf hinweist, dass Ungeimpfte für die Dauer der mittleren Ansteckungszeit (laut RKI 16 Tage)  Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen, setzt das Trierer Gesundheitsamt diese Empfehlung regelmäßig um. Innerhalb von zwei Wochen hat das Amt zum zweiten Mal bei einer Schule angeordnet, dass ungeimpfte Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen, es sei denn, sie lassen sich innerhalb von fünf Tagen nach Ausbruch der Infektion nachimpfen.

Als Grund für das rigorose Vorgehen, das bei einigen Eltern zu Irritationen geführt hat, nennt Michels, dass gerade bei Windpocken ein hohes Risiko für schwere Verläufe bestehe. Vor allem  Schwangere und das ungeborene Kind seien gefährdet. Obwohl bei der Schuleingangsuntersuchung überprüft wird, ob und gegen was die Kinder geimpft sind, hat das Gesundheitsamt keinen Überblick darüber, wie der konkrete Impfstatus von Schülern an den einzelnen Schulen ist. Es ist nicht vorgeschrieben, dass Grundschüler zur Einschulung geimpft sein müssen.

Michels hält eine generelle Impfpflicht für nicht erforderlich. Allerdings hat er bereits im März angekündigt,  „Ungeimpfte mit fehlendem Immunitätsnachweis bei auftretenden Erkrankungen in ihrem Umfeld“ konsequent vom  Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen. Andere Gesundheitsämter in der Region verfahren ebenso. Auch in anderen Bundesländern werden Kinder ohne Windpocken-Impfung bei Ausbruch der Krankheit nach Hause geschickt.

Ein Großteil der Kinder in der Region ist aber geimpft. Laut dem aktuellen Impfreport aus dem Jahr 2016 waren von den Erstklässlern im Kreis Bernkastel-Wittlich 87,8, im Eifelkreis Bitburg-Prüm 88,3, in Trier-Saarburg 91,6, in der Vulkaneifel 87,6 und in Trier 89,9 Prozent gegen Windpocken geimpft. Bei Masern sieht es ähnlich aus, wobei dort der Anteil der Grundschüler etwa in Trier und Trier-Saarburg, der  keine der beiden empfohlenen Impfungen hat bei rund drei Prozent liegt.

Während Michels eine Impfpflicht nicht für erforderlich hält, fordert der Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Lothar Maurer, eine solche bei Masern. Von 2000 Babys, die an Masern erkrankten, würde ein Kind innerhalb von zwei bis zehn Jahren an einer tödlichen Komplikation erkranken. Die Kinder, so Maurer, würden an einem Hirnabbau sterben, der vergleichbar mit der Rinderseuche BSE sei. Das Risiko, dass Menschen an BSE erkranken, stehe bei ungefähr eins zu einer Million. „Trotzdem stand jede BSE verseuchte Kuh damals in der Zeitung und Masern haben keinen interessiert“, ärgert sich der Kinderarzt. Kein Mensch käme auf die Idee, Fleisch von mit BSE infizierten Rindern zu essen. Aber Eltern setzten Kinder den Masern aus. „Die begehen gefährliche Körperverletzung“, sagt Maurer und fragt: „Warum haben diese Kinder kein Recht auf Gesundheit?“.

Michels sieht in der „nicht zu vernachlässigenden Zahl“ von Impfgegnern auch in der Region den Grund dafür, warum die Anordnung, dass bei Auftreten von Windpocken oder Masern in Schulen oder Kita Ungeimpfte zu Hause bleiben sollen, immer wieder Irritationen bei Eltern auslöst. Dass Eltern ein Betreuungsproblem bekommen können, wenn ihre Kinder 16 Tage nicht in Schule oder Kita gehen können, kann er nachvollziehen. Dafür würde das Gesundheitsamt bei unklarem Impfstatus eine Beratung und eine Nachimpfung anbieten.

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