Wahl Landtagswahl: Der Countdown läuft

Mainz · Abstimmung per Briefwahl hat bereits begonnen - Anträge sollten so bald wie möglich gestellt werden.

 Wegen der Corona-Regeln wird bei der Landtagswahl diesmal mit vielen Briefwählern gerechnet. Die Abstimmung an der Urne im Wahllokal bleibt aber ebenfalls möglich.

Wegen der Corona-Regeln wird bei der Landtagswahl diesmal mit vielen Briefwählern gerechnet. Die Abstimmung an der Urne im Wahllokal bleibt aber ebenfalls möglich.

Foto: vetter friedemann

Noch zwei Wochen sind es bis zur Landtagswahl – doch viele Wähler werden ihre Stimme diesmal schon vor dem offiziellen Termin am Sonntag, 14. März, abgeben. Denn in Corona-Zeiten gelten in den Wahllokalen Abstands- und Hygieneregeln, die zu beachten sind. So sollen beispielsweise die Stifte in den Wahlkabinen vor jedem Wähler desinfiziert oder erneuert werden. Warteschlangen in oder vor den Wahllokalen sollen vermieden werden. Die Alternative zur Abstimmung vor Ort ist die Briefwahl.

Mehrere Kreisverwaltungen hatten vorab eine ausschließliche Briefwahl gefordert. Diese ist laut Gesetz aber nur dann möglich, wenn das öffentliche Leben in dem entsprechenden Gebiet „weitgehend zum Erliegen gekommen“ ist. Dies ist nach Ansicht von Landeswahlleiter Marcel Hürter aber derzeit nicht gegeben. Kurz gesagt: Wenn der Gang zum Supermarkt möglich ist, dann ist es auch möglich ein Wahllokal aufzusuchen. Außerdem halten sich die Wähler dort ebenfalls nur für eine kurze Zeit auf.

Briefwahl beantragen: Bis zur vorigen Woche sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Beigefügt ist auch ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins, um per Briefwahl abstimmen zu können. Der Antrag kann in Papierform ausgefüllt und an die jeweils zuständige Verwaltung gesandt werden. Noch unkomplizierter geht es aber auch per Fax, per formloser E-Mail oder über eine Online-Formular auf der Homepage der Verwaltung, das auch per QR-Code aufgerufen werden kann.  Der Antrag sollte so bald wie möglicih gestellt werden, da die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt werden.

Per Briefwahl abstimmen: Auf dem Stimmzettel können eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme vergeben werden, indem die jeweilige Person bzw. Liste angekreuzt wird. Weitere Bemerkungen sind nicht zulässig, sonst wird die Stimme ungültig. Damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt, ist unbedingt zu beachten, dass in den blauen Umschlag nur der ausgefüllte Stimmzettel eingelegt werden darf. Der zugeklebte blaue Umschlag wird dann zusamen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag eingelegt, der ebenfalls zugeklebt wird. Der Brief kann per Post unfrankiert an die Verwaltung geschickt werden. Für eine rechtzeitige Zustellung sollten die Unterlagen spätestens am Mittwoch, 10. März, abgeschickt werden.

Wer steht zur Wahl? Zwölf Parteien und eine Wählervereinigung haben eine Landesliste aufgestellt. Dies sind in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel: SPD, CDU, AfD, FDP, Grüne, Die Linke, Freie Wähler, Piraten, ÖDP, Klimaliste, Die Partei, Tierschutzpartei, Volt. Nicht alle Parteien haben in allen Wahlkreisen Direktkandidaten aufgestellt.

Wen soll ich wählen? Diese Frage können wir Ihnen natürlich nicht abnehmen. Eine bewährte Möglichkeit, sich über die Programme aller Parteien zu informieren bietet der Wahl-O-Mat der Landeszentrale für politische Bildung: www.wahl-o-mat.de

Weitere Informationen zu allen Fragen rund um den Ablauf der Wahl gibt es auf wahlen.rlp.de

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