Meinung Notwendig, aber schlecht gemacht

Das Gesetz gegen Hass im Netz weist handwerkliche Fehler auf.

 Bernd Wientjes TV-Foto: Klaus Kimmling

Bernd Wientjes TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: TV/klaus kimmling

Wer in sozialen Netzwerken unterwegs ist, der stößt täglich auf Hass, Hetze und Gewaltaufrufen. Hemmungs- und weitesthgehend folgenlos verbreiten dort Nutzer ihre dumpfen Parolen, beleidigen und beschimpfen oft aufs Übelste Andersdenkende. Mit üblichen Stammtischparolen oder „Das-wird-man-doch-mal-sagen-dürfen“-Aussagen haben diese Post bei Facebook, Twitter und Co. nichts zu tun. Es handelt sich um strafbare Inhalte.

Doch die Betreiber der Netzwerke hat das bislang wenig bis gar nicht interessiert. Eine Selbstverpflichtung, Hasskommentare zu löschen lief bei den US-Konzernen ins Leere. Daher ist das umstrittene Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz, die logische Konsequenz. Das sollten die Kritiker, die darin die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen und Zensur befürchten, nicht vergessen. Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Verrohung in sozialen Netzwerken und auf die Totalverweigerung der Betreiber, dagegen aktiv zu werden.

Das Gesetz ist notwendig, aber handwerklich schlecht gemacht. Es schiebt Facebbook oder Twitter die Entscheidung, darüber zu, ob ein Ihnalt gelöscht werden muss oder nicht, statt diese Entscheidung einem Gericht zu entlassen, das diese dann auch begründen muss. So liegt die Verantwortung darüber, was strafbare Kommentare sind bei irgendwelchen Mitarbeitern in eigens eingerichteten Löschzentren. Sie müssen übe 20 Strafrechtsparagrafen im Kopf haben, um dann zu entscheiden, was weg muss und was nicht. Dem Verfasser der Hassrede droht dadurch zunächst keine Strafe, außer, dass sein Facebookzugang womöglich gesperrt wird.

Sinnvoller wäre es, wenn die Entscheidung über das Löschen von Inhalten von juristisch geschulten Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums getroffen würde , an die sich die Betreiber dann halten müssen. Und wenn diese Experten dann gleich auch die Verbreiter der Botschaften bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen würden. Daher ist das Gesetz gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

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