Steuern und Finanzen Jeder muss seinen Beitrag leisten

Zum Artikel „Metz fordert 200 Millionen Euro“ (TV vom 18./19. Januar) und zum Leserbrief „Das ist ungerecht, das bleibt ungerecht“ (TV vom 22. Januar) schreibt Eric Kuhn:

Ich würde gerne etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion um Grenzgänger, Infrastruktur und die daraus resultierenden Kosten für Gemeinden im Grenzgebiet zu Luxemburg bringen. Das Grundgesetz Paragraf 106 Absatz 5 besagt: Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist.

Grenzgänger sind nicht einkommensteuerpflichtig in Deutschland, somit fällt diese Zuwendung für Gemeinden mit einem hohen Anteil an Grenzgängern verhältnismäßig gering aus. Folgerichtig besteht für die Gemeinden, in denen viele Grenzgänger leben, die Gefahr, dass ein Missverhältnis zwischen den Kosten für vorzuhaltende Infrastruktur und der Refinanzierung dieser Kosten nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz entsteht.

Wie könnte man hier Abhilfe schaffen? Schaut man sich die Umsatzsteuereinnahmen an, die in Deutschland durch die Kaufkraft der Grenzgänger erzielt werden, so könnte darin ein erster Ansatz liegen. Geht man davon aus, dass ein Grenzgänger im Durchschnitt 1000 Euro pro Monat in Deutschland umsetzt, so ergeben das bei circa 35 000 Grenzgängern Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 6 650 000 Euro pro Monat und 79 800 000 Euro pro Jahr.

Die Umsatzsteuer in Deutschland wird aktuell nach folgendem Schlüssel verteilt: 53,9 Prozent Bund, 44,1 Prozent Länder, 2,2 Prozent  Gemeinden. Was bedeutet das? Gemeinden mit einem hohen Anteil an Grenzgängern tragen zu einem Großteil die Lasten, damit Grenzgänger in der Region leben können. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Umsatzsteuereinnahmen, die in der Region erzielt werden. Bei der Finanzierung der Infrastruktur für Grenzgänger werden die Gemeinden aber nur unzureichend unterstützt. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte Rheinland-Pfalz, als einer der Hauptprofiteure bei den Umsatzsteuereinnahmen, die Gemeinden im Grenzgebiet durch die Einrichtung eines Sonderfonds „Infrastruktur Grenzgänger“ projektgebunden finanziell unterstützen.

Der Luxemburger Staat, der durch sein „Geschäftsmodell“, immer einen bestimmten Anteil seiner Arbeitsplätze mit Grenzgängern zu besetzen, ebenfalls sehr stark von der aktuellen Grenzgänger-Politik profitiert, könnte sich über diesen Fonds an Kosten für Infrastrukturprojekte im Grenzgebiet beteiligen.

Nicht zuletzt könnte jeder Grenzgänger im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Heimatgemeinde bei sozialen und kulturellen Projekten finanziell unterstützen. Nur wenn jeder seinen Beitrag leistet, werden alle Bürger im grenznahen Bereich noch lange von der guten wirtschaftlichen Situation profitieren und in gegenseitiger Wertschätzung zusammenleben können.

Eric Kuhn, Temmels

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