Justiz Ein Deja-vú auf der Anklagebank

Trier/Bitburg · Ein Vater steht erneut für den mutmaßlichen Missbrauch seiner vier Kinder vor Gericht. Vor etwa einem Jahr wurde er deswegen verurteilt. Doch er klagte gegen den Richterspruch und gewann.

Die Anklageschrift liest sich genauso wie vor einem Jahr: Ein 67-Jähriger Eifeler soll seine Tochter und seine drei Söhne zu mehr als 80 Gelegenheiten sexuell missbraucht haben. Was sich abstrakt liest, wurde bei einem mehrtägigen Prozess vor dem Landgericht Trier explizit. Die Kinder erzählten teils detailliert, was ihr Vater ihnen angetan haben soll.

In einer Badewanne am Arbeitsplatz soll er sie missbraucht haben, aber auch auf dem heimischen Sofa als „Tim und Struppi“ lief. Sie sprachen über von ihm im Hass, aber auch in Liebe. Aber nicht nur die Kinder kamen zu Wort. Bei der monatelangen Verhandlung traten insgesamt 18 Zeugen auf.

Die meisten von ihnen belasteten den Mann auf der Anklagebank. Sodass Richter Armin Hardt in der Urteilbekundung zu dem Schluss kommt: „Wir haben keine Zweifel, dass die Kinder die Wahrheit sagen.“

Die Revision: Doch offenbar hatte der Bundesgerichtshof doch Zweifel. Denn nach einer Klage des Beschuldigten hatten sie das Urteil des Landgerichtes Trier aufgehoben. Ursprünglich sollte der 67-Jährige für die mehr als 80 vermeintlichen Taten fünf Jahre ins Gefängnis.

Doch dazu kam es nicht. Dass der Angeklagte seinen Richterspruch anzweifeln würde, hatte Hardt seinerzeit geahnt: „Sie werden Revision einlegen – ich weiß es!“, sagte er während er das Urteil verlas. Der Mann hatte die Taten vor Gericht schließlich geleugnet, hatte seinen Kindern ein Komplott gegen ihn vorgeworfen. Dass der Eifeler aber in höherer Instanz gewinnen würde – damit hatte Hardt sicherlich nicht gerechnet.

  Ob es daran liegt, dass die mutmaßlichen Vorfälle bereits 20 Jahre zurückliegen und es folglich nur Indizien und keine Beweise für einen möglichen Missbrauch gibt – außer den Aussagen der Kinder?

Das lässt sich vor dem Prozess nicht klären. Eine Sprecherin der Behörde gibt auf Nachfrage des TV keine Informationen über die Aufhebung heraus. Sie könne keine Angaben dazu machen, sagt sie, warum die Revision erfolgreich gewesen sei. Doch was bedeutet das überhaupt?

Ein freier Mann ist der Rentner jedenfalls nur unter Vorbehalt. Denn der Vater hat nach der Aufhebung des Urteils lediglich ein Anrecht darauf, dass sein Fall neu aufgerollt wird. Und genau das soll am Mittwoch geschehen.

Der nächste Prozess: Nun soll sich eine andere Kammer des Landesgerichtes Trier mit dem mutmaßlichen Missbrauchsfall befassen. Vor Richter Hardt wird sich der 67-Jährige also nicht mehr verantworten müssen. Für diesen übernimmt der Vorsitzende Peter Egnolff. Wie die Verhandlung sonst ablaufen wird, welche Zeugen geladen, welche Verteidigungsstrategie aufgebaut wird – das alles werden Zuschauer erst am Mittwoch erfahren.


Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr vor der vierten großen Strafkammer. Ein ausführlicher Bericht folgt.

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