Verkehr Unverständnis in Traben-Trarbach: Keine Markierungen bei rechts vor links

Traben-Trarbach · In Traben-Trarbach werden derzeit Straßenmarkierungen entfernt, die viele Bürger und der Stadtchef allerdings für sinnvoll halten.

 An der Ecke Laugasse/Im Kirschengarten in Traben-Trarbach sind noch Reste der weggefrästen Blockmarkierungen zu erkennen.

An der Ecke Laugasse/Im Kirschengarten in Traben-Trarbach sind noch Reste der weggefrästen Blockmarkierungen zu erkennen.

Foto: Christoph Strouvelle

Viele Traben-­Trarbacher schütteln die Köpfe über ihrer Ansicht nach unnötige Arbeiten. Denn an vielen Kreuzungen, an denen rechts vor links gilt, fräsen Arbeiter sogenannte Blockmarkierungen vom Asphalt. Diese verdeutlichen dort die Rechts-vor-Links-Regelungen und sollen die Autofahrer ermahnen, frühzeitig auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten, die von rechts kommen und Vorfahrt haben.

Sven Clauß kommentiert die Entfernung der weißen Blöcke so: „Schilda lässt grüßen“. Für ihn waren die Straßenmarkierungen wie im unteren Bereich der Laugasse „eine hervorragende Maßnahme zur Verkehrssicherheit und gut angelegtes Geld.“ Dann sei so ein „Oberschlauer“ von irgendeiner Verkehrsbehörde auf die glorreiche Idee gekommen, diese Markierungen seien verkehrsrechtlich nicht akzeptabel und müssten entfernt werden, sagt er. Hinten und vorne sei kein Geld da, so dass die Kommunen Schwimmbadgebühren oder Grundsteuer erhöhen müssten, und hier werde Geld „vollkommen unsinnig verbrannt“. „Es tut richtig weh, wenn man als Steuerzahler solch einen unbegreiflichen Mist sieht“, sagt Clauß.

Auch der Traben-Trarbacher Stadtbürgermeister Patrice Langer hätte die Blockmarkierungen gerne behalten. Stattdessen muss er auf Weisung der Verwaltung für 11 000 Euro 541 Blöcke entfernen lassen, meist aufgebracht in Dreier- oder Viererblöcken. Wer die Markierungen hatte anbringen lassen, weiß er nicht.

Bereits 2018 sei die Verwaltung der Verbandsgemeinde vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Kenntnis gesetzt worden, dass diese Fahrbahnmarkierungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung nicht zulässig seien und die Entfernung dieser Markierungen fordere, sagt Bürgermeister Marcus Heintel. Die VG-Verwaltung habe alle Ortsgemeinden und die Stadt Traben-Trarbach angeschrieben und aufgefordert, diese Markierungen zu entfernen. Da sich diese ausschließlich auf Gemeindestraßen befinden, müssten die Ortsgemeinden die Kosten dafür tragen.

Doch warum besteht der LBM darauf, diese Markierungen zu entfernen? Die Antwort ist recht einfach: Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (STVO) schlichtweg nicht vorgesehen, sagt Birgit Küppers, Pressesprecherin des LBM in Koblenz. Die Aufbringung einer Wartelinie in Verbindung mit einer Rechts-vor- Links-Regelung sei nach der STVO nicht zulässig. Diese Markierungen dürften nur in Verbindung mit einem Vorfahrt-beachten-Verkehrsschild angebracht werden. Diese Regelung gelte bundesweit. In Rheinland-Pfalz könne dies nicht geändert werden, weil die Gesetzgebungskompetenz in diesem Falle beim Bund liege.

„Amtliche Markierungen als Verkehrszeichen, die im Widerspruch zum bestehenden Verkehrsrecht stehen, sind insofern rechtswidrig und müssen aufgehoben, also die rechtswidrige Markierung entfernt werden“, sagt sie. Sei ein Unfall auf eine rechtswidrige Markierung zurückzuführen, so könne die anordnende Straßenverkehrsbehörde sogar haftbar gemacht werden.

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