Bildung Universität und Hochschule Trier stellen Prüfungen ein

Trier/Birkenfeld · Die Landeshochschul-präsidenten haben im Kampf gegen das Corona-Virus weitere Maßnahmen beschlossen.

 Landesweit werden die Prüfungen an den Hochschulen im Kampf gegen das Corona-Virus ab dem 18. März ausgesetzt. So auch an der Universität Trier.

Landesweit werden die Prüfungen an den Hochschulen im Kampf gegen das Corona-Virus ab dem 18. März ausgesetzt. So auch an der Universität Trier.

Foto: Rainer Neubert

Sowohl die Universität Trier als auch die Hochschule Trier mit ihrem Umwelt-Campus in Birkenfeld werden  nach der Verschiebung des Sommersemesterstarts auf den 20. April nun auch ihre Prüfungen ab Mittwoch, 18. März, einstellen und die Bibliotheken für den Publikumsverkehr schließen. Diese weiteren restriktiven Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gelten zunächst bis zum 20. April und werden landesweit umgesetzt. Sie beruhen auf einem Beschluss, den die Landeshochschulpräsidentenkonferenz am Dienstag gefällt hat. Die Hochschule teilt auf ihrer Homepage Entsprechendes mit. Dort heißt es unter anderem: „Wenn dadurch irgendwelche Fristen verstreichen, werden diese verschoben, so dass den Studierenden dadurch soweit möglich keine Nachteile entstehen. Bitte nutzen Sie die Online-Angebote und kontaktieren Sie die Bibliotheken per E-Mail oder telefonisch. Bis auf Weiteres werden verlängerte Ausleihfristen gewährt.

Die Hochschule ist nicht geschlossen. Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb sowie der Online-Lehrbetrieb gehen weiter.“ In Präsenz seien als Ausnahme lediglich noch Individualprüfungen möglich, wenn diese die letzte Prüfungsleistung darstellen. Frühestens ab dem 20. April,  voraussichtlich aber später, werde der reguläre Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen.  (Weitere Infos  unter www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/informationen-zum-corona-virus).

Die Universität Trier schreibt in ihrer Pressemitteilung zu den ab heute umgesetzten neuen Maßnahmen: „Wichtige Dienstleistungen ohne Publikumsverkehr werden aufrecht erhalten, Verwaltung und Forschung arbeiten – soweit möglich – weiter. Die Bibliotheken stellen auf ein Notprogramm um.“

Von den neuen Regeln könne an der Universität Trier „nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn Prüfungen individuell zwischen Prüfer und Prüfling abgestimmt werden konnten und damit das Studium beendet wird.“ Hier sei eine direkte Absprache zwischen Prüferund Prüfling notwendig.

Über das weitere Verfahren, insbesondere zu Nachschreibeterminen und Wiederholungsverpflichtungen, werde  über die Website
www.pruefungen.uni-trier.de informiert.  Aufgrund des nun notwendigen Notbetriebs in der Bibliothek werden an der Uni Trier die Fristen für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten  alle pauschal um zwei Monate verlängert.

Unabhängig von dieser Regelung könnten Hausarbeiten und Studienabschlussarbeiten weiterhin beendet und abgegeben werden. Bei der Abgabe sei der postalische Weg zu nutzen, um unnötiges Betreten des Campus zu vermeiden.

Die Regelungen für die juristischen Prüfungen würden auf der Seite des Prüfungsamtes des FB V veröffentlicht.

Die Verschiebungen betreffen laut Mitteilung der Universität Trier auch die Einhaltung von Fristen, die nicht durch die Hochschulen gesetzt werden: Bafög, Meldefristen in den Lehramtsstudiengängen und so weiter.

Alle Veranstaltungen (Workshops, Tagungen), unabhängig von ihrer Größe, könnten bis zum 20. April  nicht stattfinden.

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach aktueller Klassifizierung des Robert-Koch-Instituts aufgehalten hätten, sei das Betreten des Campus der Universität Trier untersagt. In einem solchen Fall  seien die Betroffenen aufgefordert, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Mitarbeiter sollen ihren  Vorgesetzten informieren und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen.

Da die Bibliotheken an den Hochschulen für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen werden, greife ein Notprogramm, das weiterhin Informationsversorgung gewährleiste. Details regelten die jeweiligen Standorte. Auf der Startseite der Universitätsbibliothek (Rubrik „Aktuelle Meldungen“) finden sich hierzu weitere Informationen.

 Ab Donnerstag greife das Provisorium für den Ausleihverkehr.  Es müssten zuvor aber noch technische Vorbereitungen getroffen werden. Das Studierendenwerk (Mensa/Cafeterien) arbeite an einer Notlösung für den Campus. Aktuelle Informationen dazu gibt es im Internet unter
www.studiwerk.de

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