Welschbillig Wenn der Hof zum Bachbett wird

Welschbillig · Seit zwei Jahren fließt zeitweise ein Bach über den Hof eines Welschbilligers. Nachdem sich der TV des Themas angenommen hat, kommt nun Bewegung in die Sache.

 Besonders im Herbst und Winter läuft ein regelrechter Bach läuft durch das Grundstück eines Welschbilligers.

Besonders im Herbst und Winter läuft ein regelrechter Bach läuft durch das Grundstück eines Welschbilligers.

Foto: Monika Balter

Und plötzlich läuft ein Bach durch den Hof. Diese Erfahrung haben die Bewohner eines Hauses in Welschbillig gemacht. Und nicht nur über das Grundstück ist das Wasser gelaufen. Nach Auskunft von Eigentümer Karl Heinz Cloos hat es auch Schäden im Gebäude gegeben. So richtig zuständig hat sich seiner Meinung nach dafür bisher noch niemand gefühlt. Das soll sich nun ändern.

Was bisher geschehen ist Unterhalb der Anhöhe Auf Geit verläuft in Welschbillig die Römerstraße. Dort steht das Elternhaus von Karl Heinz Cloos. Der wohnt inzwischen in Baden-Württemberg und hat das Haus vermietet. Nach Weihnachten erreichte ihn nun der Anruf aus der alten Heimat, dass Wasser über den Hof strömen würde und in den Keller eindringe. „Das hat es früher nie gegeben“, sagt Cloos. Das aus einem oberhalb gelegenen Wiesengelände strömende Wasser versiegte auch dann nicht, als der Dauerregen aufgehört hatte.

So ganz überrascht ist Cloos wegen des Wassers dann doch nicht gewesen. „Seit rund zwei Jahren kommt es im Herbst und Frühjahr zu einem immer stärkeren Wasseraustritt aus diesem Berg, was wiederum zu Überflutungen meines Grundstücks und des Kellers führt.“  Deshalb hat er unter anderem für mehr als 10 000 Euro den Keller abdichten lassen. Doch das reiche inzwischen nicht mehr aus.

Schon im Februar 2018 hatte der Hauseigentümer Kontakt zu den zuständigen Behörden gesucht, um gemeinsam dieses Problem in den Griff zu bekommen. Die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land habe sich ein halbes Jahr Zeit für das Antwortschreiben genommen. Ergebnis: Die Behörde wolle sich die Situation vor Ort ansehen und anschließend Kosten ermitteln. Cloos sagt dazu: „Mein Hinweis, dass die Situation wohl jedes Jahr dramatischer wird, wurde offensichtlich ignoriert. Das Prinzip der Verwaltung lautet: Wenn möglich wegducken.“

Was die Verwaltung sagt Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nach Auskunft von Pressesprecherin Johanna Fox telefonisch darüber informiert, dass sich Cloos an seinen direkten Oberlieger wenden muss. „Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei nicht um die Ortsgemeinde Welschbillig.“ Diese besitzt Auf Geit eine Parzelle, über die laut VG möglicherweise einmal ein Weg geplant war.

Wie die Rechtslage ist Das rheinland-pfälzische Landesnachbarrechtsgesetz ist eindeutig. In Paragraf 37 heißt es, dass Eigentümer und  Nutzungsberechtigte eines Grundstücks dafür sorgen müssen, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt. Heißt: Der Oberlieger muss dafür sorgen, dass von seinem Grundstück das Wasser nicht auf die Fläche des Unterliegers läuft. Durchfließt das Wasser nur das Grundstück des Oberliegers, muss dieser sich an den Besitzer des noch weiter oben gelegenen Grundstücks wenden. Und so weiter.

Karl Heinz Cloos steht mit dem Besitzer des entsprechenden angrenzenden Grundstücks in Kontakt. Aufgrund der Örtlichkeit und der Rechtslage könnte der sich wiederum an den Besitzer des oberhalb liegenden Grundstücks wenden.

Wie es weitergehen soll Der neue Welschbilliger Ortsbürgermeister Dieter Bretz sagt zwar, dass die Grundstücke im Gemeindebesitz wohl nicht der Grund für die Wasserprobleme sind.

Er geht davon aus, dass sich das bereits 2018 beobachtete Wasserphänomen aufgrund der Trockenheit der vergangenen Jahre scheinbar „von selbst“ erledigt hatte. Die Wetterlage des vergangenen Winters habe die Situation dann wieder akut gemacht.

Ortsbürgermeister Bretz will nun handeln: „Um eine gemeinsame Lösung für die Wasserproblematik zu finden, möchte die Ortsgemeinde Welschbillig und die Verbandsgemeindeverwaltung alle Beteiligten zu einem Ortstermin einladen.“ Dabei sehe sich die Ortsgemeinde in erster Linie in einer vermittelnden Funktion und als Ideengeber für mögliche Lösungen.

Der Bach vom Berg Auf Geit hinab hinein nach Welschbillig wäre ein klassischer Fall, der im Rahmen eines flächendeckenden Hochwasserschutzkonzeptes gelöst werden könnte. Doch das gibt es in der Verbandsgemeinde Trier-Land nicht.

In der VG setzt man bisher wie beispielsweise in Aach auf punktuelle Maßnahmen. Das könnte sich nun ändern. Laut VG-Verwaltung prüfe die Behörde derzeit, „aufgrund der aktuellen Entwicklung bei Starkregenereignissen und Hochwasserproblematik, ob der Weg eines flächendeckenden Hochwasserschutzkonzeptes für die gesamte VG Trier-Land ebenfalls umgesetzt werden soll.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort