Leserbrief Justiz

Zum Urteil im Fall Lolita Brieger (TV vom 12. Juni):

Ich will nicht urteilen über einen Menschen, doch was geschah, muss auch nach 30 Jahren noch gesühnt werden. Ich begreife nicht, warum das Trierer Landgericht im Fall Josef K. nicht auf Mord, sondern auf Totschlag entschieden hat. Er hat nicht nur seine 18-jährige Freundin umgebracht, sondern auch sein ungeborenes Kind in Lolitas Leib. Das muss doch bestraft werden. Das fünfte Gebot heißt ja "Du sollst nicht töten". Martha Becker, Nimshuscheid

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