Lockdown Corona-Regeln im Überblick- Was ist seit Mittwoch erlaubt, was nicht

Ab Mittwoch gelten neue, strengere Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat nun bekanntgegeben, was noch erlaubt ist und was nicht. Wir geben einen Überblick.

 Ab Mittwoch ist verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken. Foto: dpa

Ab Mittwoch ist verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken. Foto: dpa

Foto: dpa/Peter Kneffel

Wer vor Weihnachten noch unbedingt zum Friseur muss, der sollte sich beeilen. Heute ist die letzte Gelegenheit dazu für mindestens die nächsten vier Wochen. Neben vielen anderen Geschäften müssen auch Friseure, wie schon beim ersten Lockdown schließen. Bis mindestens 10. Januar. Fraglich allerdings, dass man heute noch kurzfristig einen Termin zum Waschen, Schneiden, Föhnen bekommt.

Anders als beim ersten Lockdown schauen Handwerker dieses Mal in die Röhre. Baumärkte müssen ab Mittwoch auch dicht machen. Wer also noch was braucht, um seine Wohnung zu renovieren oder vielleicht noch einen Weihnachtsbaumständer benötigt, der hat heute die letzte Chance zum Kaufen. Apropos Weihnachtsbäume. Deren Verkauf ist weiterhin erlaubt. Auch Baumärkte dürfen diese weiterhin vor ihrem Geschäft verkaufen.

Anders als in anderen Bundesländern müssen in Rheinland-Pfalz auch Blumengeschäfte und Gärtnereien schließen.

Geöffnet bleiben dürfen: Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons,Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf,Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte. Auch Optiker und Hörgeräteakustiker dürfen öffnen, genau wie die medizinische Hand- und Fußpflege, auch Physio-, Ergo- und Logotherapien sind weiterhin erlaubt.

Alle Ämter, Behörden, Verwaltungen, Gerichte und Rechtsanwälte sollen geöffnet bleiben. Anders als beim ersten Lockdown sollen dieses Mal Zulassungsstellen und auch Wertstoffhöfe offen bleiben. Auch Handwerker dürfen weiterhin ihre Arbeit verrichten.

Strengere Regeln als im Frühjahr gibt es für Treffen in der Öffentlichkeit. Auch Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist untersagt. An Silvester und am Neujahrstag dürfen sich keine Gruppen draußen treffen. Es gelten draußen die gleichen Kontaktbeschränkungen wie im Privaten: Personen des eigenen Hausstandes dürfen sich mit Personen eines weiteren Hausstandes treffen, aber es dürfen insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für die Silvesterfeier fordert die Landesregierung die Bürger auf, auch zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu treffen und auf Partys zu verzichten. Außerdem gibt es ein Böllerverbot. Zumindest auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern verboten. Im eigenen Garten wäre das Zünden der Silvesterrakten demnach erlaubt. Aber: „Aufgrund der Verletzungsgefahr und der Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten wird dringend davon abgeraten, Feuerwerkskörper und Böller im privaten Raum (Garten, Einfahrt, Hof etc.) abzubrennen“, heißt es seitens der Landesregierung.

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