Gastronomie, Freizeitaktivitäten & Co. Luxemburgisches Parlament stimmt für strengere Corona-Regeln – Diskussion über Impfpflicht

Luxemburg · In Luxemburg gelten seit dem ersten Weihnachtstag strengere Corona-Regeln. Betroffen sind unter anderem die Gastronomie und Freizeitaktivitäten. Außerdem wurde an Heiligabend im Parlament über eine Impfpflicht diskutiert.

Luxemburg: Diese Corona-Regeln gelten in Gastronomie und Freizeit
Foto: TV/vetter friedemann

In Luxemburg gelten seit diesem Samstag strengere Corona-Regeln. Erst vergangene Woche trat das aktuelle Covid-Gesetz im Großherzogutm in Kraft. An Heiligabend musste das Parlament jedoch erneut tagen. Der Grund: Die Einschränkungen seien nicht streng genug, um die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen. Wie das Luxemburger Wort berichtet, kritisierte die Opposition vor allem, dass die Regierung die schärferen Maßnahmen nicht bereits in das vergangene Woche verabschiedete Gesetz geschrieben habe. Die neuen Regeln wurden mit einer knappen Mehrheit (31 Ja-Stimmen, 27-Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen) beschlossen.

Auch das Thema Impfen beschäftigt die Politik im Großherzogtum. Die CSV, stärkste Oppositionspartei in Luxemburg, sprach sich klar für eine allgemeine Impfpflicht aus. Der Abgeordnete Claude Wiseler sagte: „Wir können nicht so weitermachen, wir können die Menschen nicht ewig einschränken.“ Nach Aussage von Premierminister Xavier Bettel analysiert das Justizministerium bereits, wie eine solche Impfpflicht rechtlich aussehen könnte. Er könne die Forderung Wiselers demnach nicht verstehen.

Luxemburg: Diese Corona-Regeln gelten ab 25. Dezember:

  • In der Gastronomie und Hotellerie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Außerdem müssen Gäste den 2G-Status (geimpft oder genesen) vorweisen können. Personen ohne Boosterimpfung müssen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen (2G-plus).
  • Geplante öffentliche Feste finden bis zum Jahresende nicht statt.
  • Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Bei Freizeitaktivitäten oder privaten Treffen gilt: Bis zu einer Teilnehmerzahl von zehn Personen gibt es keine Einschränkungen. Ab elf Personen gilt 2G oder die Maskenpflicht und Distanzregel. Ab 21 Personen gilt 2G-plus (Ausnahme: geboosterte Personen, für diese gilt 2G). Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden, das von der Santé genehmigt werden muss.
  • In Schulen gilt nach den Weihnachtsferien wieder die Maskenpflicht in Klassenräumen.
  • Ab 15. Januar gilt am Arbeitsplatz 3G. Wer diesen Status nicht nachweisen kann, muss Urlaub nehmen oder unbezahlt zu Hause bleiben. Wer sich bis zum 15. Januar impfen lässt, kann sich bis zu seiner zweiten Impfung kostenlos testen lassen.
  • Im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen) müssen Personal und Besucher zusätzlich zum Covid-Check einen Schnelltest vor Ort machen. Patienten müssen sich dem Covid-Check unterziehen oder einen Test vor Ort machen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren brauchen keine Einwilligung der Eltern, wenn sie sich impfen oder testen lassen wollen.
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