Aus dem Archiv (August 2019) Auf Pirsch mit dem Metalldetektor

Duppach/Gerolstein · Niederländische Jugendliche fanden mit ihrer Sonde zufällig eine Weltkriegsbombe in Gerolstein. Doch wer mit Sonden Gelände absucht, bewegt sich in Deutschland auf einem schmalen legalen Grat. Nicht immer hat das Hobby positive Auswirkungen.

 Von Jugendlichen entdeckt: die Fliegerbombe, die in Gerolstein entschärft wurde.

Von Jugendlichen entdeckt: die Fliegerbombe, die in Gerolstein entschärft wurde.

Foto: TV/Frank Auffenberg

In Gerolstein ist es noch einmal gut gegangen: Die Bombe, die von jugendlichen Gästen eines Ferienparks im Boden entdeckt wurde, konnte entschärft werden. „Ich hoffe jedoch nicht, dass dieses Beispiel Leute ermutigt, nun selbst auch mit Metalldetektoren auf die Suche zu gehen“, sagt Maria Surges, Vorsitzende des Archäologischen Fördervereins, welcher sich um die römische Ausgrabungsstätte Duppach-Weiermühle kümmert. „Wir haben mit solchen Sondengängern, die aus rein privatem Interesse vorgehen, auch schlechte Erfahrungen gemacht.“

Es ist einfach, sich einen entsprechenden Metalldetektor im Internet zu besorgen. Und oft geht es dann auf die Pirsch nach antiken Münzen oder Schmuck. Denn nicht nur Bomben, die bei unvorsichtiger Auffindungsweise lebensgefährlich sein können, auch viele antike Schätze lagern noch auf Äckern oder in Feldern überall in Deutschland, so auch in der einst von Römern und Kelten besiedelten Eifel. „Mir sind junge Leute aus den Niederlanden und aus Belgien begegnet, die drauflossuchten, und als ich sie aufforderte, die Sonde einzupacken und mit der Suche aufzuhören, entgegneten sie nur, so etwas sei daheim erlaubt.“ In Deutschland allerdings ist es das nicht. „Wir haben also die Polizei informiert und Anzeige erstattet“, so Surges.

Das Areal von Duppach nämlich ist ein ausgewiesenes Grabungsschutzgebiet. Hier durften und dürfen allein speziell vom Landesarchäologen beauftragte Sondengänger suchen und ausgraben, sie müssen ihre Funde exakt dokumentieren und abliefern, etwa beim Landesmuseum in Trier.

Wer nicht auf seinem Privatgrund, sondern rund um Bodendenkmäler gezielt nach metallischen Fundstücken sucht, benötigt auf jeden Fall eine Grabungs- und Nachforschungsgenehmigung, etwa der unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder der Landesdenkmalämter. Fehlt die, drohen Geldstrafen. Denn die im Boden verborgenen antiken Stücke gehören – außer in Bayern – gemäß einer so genannten Schatzregel ohne Entschädigung für Finder und Grundstückseigentümer der Allgemeinheit, zudem sollen die Fundstätten als solche geschützt werden. Daher ist es teils auch bereits eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Beschädigung eines Bodendenkmals im Rahmen der Suche billigend in Kauf genommen wird.

„Durch die Sondengänger, die wir rund um die Ausgrabung in Duppach hatten, wurden auch frisch eingesäte Äcker in Mitleidenschaft gezogen. Das schien denen vollkommen gleichgültig zu sein“, ärgert sich Maria Surges über die Gedankenlosigkeit, die sie miterlebte und die auch die Landwirte, denen die Gelände gehören, vor Negativfolgen stellt.

 Die Ausgrabungsstätte Duppach-Weiermühle offenbart auch ohne unerlaubte Ausgrabungen und Sondengänge ihren Reiz für Antikenfans.

Die Ausgrabungsstätte Duppach-Weiermühle offenbart auch ohne unerlaubte Ausgrabungen und Sondengänge ihren Reiz für Antikenfans.

Foto: TV/Stephan Sartoris

Dabei ist es auch ohne Schäden anzurichten möglich, sich von der römischen Villenanlage der Weiermühle faszinieren zu lassen. Der Ausgrabungsort ist mit dem auf sechs Pfosten errichteten Nachbau eines römischen Speichers als Info-Center und einem mediterranen Kräutergarten aussagekräftig für Antikenfans ebenso wie für Wanderer, die den Ort eher zufällig in der Nähe des Eifelsteigs entdecken. „Wir konnten im vergangenen Jahr mehr als 4000 Besucher zählen“, ist Surges froh über die positive Resonanz bei den Interessierten, die sich auf die beinahe meditative Stille des antiken Siedlungsortes einlassen.

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