Katholische Kirche Kaum der Rede wert

Zum Leserbrief „Kaum bewusste historische Ursachen“ (TV vom 17. April) schreibt Peter Schuh:

Kirchensteuer wird in Rheinland- Pfalz aufgrund des Landesgesetzes vom 24. Februar 1971 und kirchlicher Bestimmungen von den Mitgliedern der Diözesen und Landeskirchen erhoben. Die Kirchensteuer beruht historisch nicht auf dem Reichskonkordat (Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933), wie Dieter Hardes irrtümlich meint. Sie wird im Laufe des 19. Jahrhunderts eingeführt und findet sich bereits in den religionsverfassungsrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung von 1919.
Die Berechtigung der Kirchen, nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben, ist mit unverändertem Wortlaut auch im Grundgesetz gewährleistet. Das Schlussprotokoll des Reichskonkordates, mit dem die Übereinstimmung der Vertragsparteien hinsichtlich des Rechts der Kirche, Steuern zu erheben, dokumentiert wird, ist in diesem Zusammenhang kaum der Rede wert.

Peter Schuh, Trier

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