Finanzen Zu kurz gedacht

Zum Leserbrief „Falsch und unangemessen“ (TV vom 4./5. April) schreibt Monika Gorges:

Hans-Dieter Natus übt Kritik an der Entscheidung, dass die 19-Tage-Regel für Grenzgänger, welche aufgrund von Corona von zu Hause arbeiten, für die Zeit der Pandemie ausgesetzt wird. Er erklärt, dass den Finanzämtern im nächsten Jahr dadurch Mehrarbeit aufgebürdet wird. Er stellt die Frage, ob dieser zusätzliche Aufwand in die Güterabwägung mit eingeflossen ist.

Dazu ist festzustellen, dass viele Grenzgänger nicht einmal annähernd in die Nähe der 19-Tage-Regel kommen, da ihre Tätigkeiten vollumfänglich in Luxemburg ausgeübt werden. Diese Grenzgänger arbeiten jetzt zum Schutz der Belegschaft und der Bevölkerung von zu Hause. Viele von diesen Grenzgängern geben keine Steuererklärung in Deutschland ab, da keine Steuern anfallen, wenn sie unter den 19 Tagen bleiben. Und genau um diese Grenzgänger geht es. Da es für die Home-Office-Tage der Grenzgänger einen Stichtag gibt, meiner Information nach der 11. März 2020, und aller Voraussicht nach auch ein Enddatum (was heute noch nicht feststeht), ist der Zeitraum dieser Maßnahme doch sehr leicht nachzuvollziehen.

Es unterliegt dem Interesse und der Sorgfaltspflicht jedes einzelnen Grenzgängers, die Home-Office-Tage aufgrund von Corona genau zu erfassen. Und glauben Sie mir, das geschieht – weil niemand aufgrund von Corona über die 19-Tage-Regel hinaus möchte. Mein Arbeitgeber hat genaue Instruktionen an alle betroffenen Mitarbeiter herausgegeben, wie die Home-Office-Tage zu notieren sind. Viele Firmen in Luxemburg sind in der Lage, diese Corona-Home-Office-Tage auf der Jahresübersicht für 2020 zu benennen. Somit wird es sehr einfach für die deutsche Steuerbehörde, diese Tage herauszufiltern.

Zudem möchte ich zu bedenken geben, dass alle Pendler, ohne Aussetzung der 19-Tage-Regel, gezwungen sein werden, eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben. Ehrlich gesagt ist eine deutsche Steuererklärung, wenn man nicht im Thema ist, ein Albtraum (für mich jedenfalls). Folglich muss ich einen Steuerberater beauftragen. Und den muss der Grenzgänger zahlen. Oder macht Herr Natus das für alle Grenzgänger umsonst? Deshalb ist seine Frage zur Güterabwägung zu kurz gedacht. Er hat dabei nur seine Behörde im Blick und nicht die Menschen, die eigentlich ihm und seiner Behörde den Arbeitsplatz sichern.

Fakt ist allerdings, dass erheblicher Mehraufwand für die Finanzbehörden aufgrund von zusätzlichen Steuererklärungen entstehen wird.

Ich glaube, manchmal ist es besser, über den Tellerrand zu schauen. Ich kenne niemanden, hier in der Region ansässig und in Luxemburg tätig, der mehr als fünf Prozent seines Netto-Einkommens in Luxemburg ausgibt. Das fließt alles in die Region, und davon profitiert ja auch das Finanzamt.

Monika Gorges, Tawern

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