Urteil im Eifeler Golfplatz-Prozess Betrüger müssen wegen Monopoly-Geld ins Gefängnis

Trier/Burbach · 400 000 Euro sollten mit Blüten ergaunert werden: Sechs Angeklagte wurden für versuchten Betrug und Beihilfe dazu im Landgericht Trier verurteilt.

Betrugsversuch mit Falschgeld bei Golfplatzkauf in der Eifel
Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Auf der Anklagebank drängen sich in zwei Tischreihen 15 Menschen: sechs Rechtsanwälte mit ihren jeweiligen Mandanten und drei Dolmetscherinnen für Französisch und Serbisch. Nach den vorangegangenen Prozesstagen (der TV berichtete) fiel am Montag das Urteil in der Verhandlung um den geplatzten Betrug an einem Eifeler Golfplatzbetreiber.

Die Plädoyers der Verteidiger und der Staatsanwältin Stefanie Kaluba wurden bereits vergangene Woche vorgetragen, sodass die Sitzung gerade einmal 60 Minuten dauerte.

Urteil Die sechs Angeklagten erklärte der Vorsitzende Richter Armin Hardt für schuldig. Allerdings gab es Variationen. Während eine Hälfte für versuchten Betrug verurteilt wird, erhält die andere Hälfte ihre Strafe nur für Beihilfe zum versuchten Betrug.

Auch die Strafzeiträume variieren: Für Beihilfe gibt es zweimal ein Jahr und neun Monate und einmal ein Jahr und drei Monate. Diese Strafen sind allesamt zur Bewährung ausgesetzt. Die übrigen Angeklagten müssen ihre Zeit absitzen: zweimal zwei Jahre und neun Monate, einmal zwei Jahre und sechs Monate werden die drei Täter hinter Gittern verbringen. Die bisherige Zeit im Gefängnis seit November 2018 beziehungsweise die zwei Monate Haft in Belgien seit September wird auf die jeweiligen Strafen angerechnet.

Damit kommt das Gericht den recht milden Strafanträgen von Staatsanwältin Kaluba weitestgehend nach. Richter Hardt weist allerdings den Vorwurf „banden- und gewerbsmäßigen Handelns“ zurück.

Dazu führt er an, dass fast alle nicht vorbestraft seien, keiner von Anfang an eingebunden und nicht weisungsbefugt wäre, nur eine einzige Tat angeklagt wurde und der vermeintliche Kopf des versuchten Betrugs der sogenannte „Gallo“ sei, der bis dato auf freiem Fuß ist. Dieser habe die Beteiligten nach Belieben ausgetauscht und es sei für das Gericht nicht nachvollziehbar, wer genau die Aufträge verteilt hatte. Die Verurteilten können noch Revision einlegen.

Rückblick Die Anklage ist recht verworren, viele Fragen konnte das Gericht auch nicht endgültig klären. 2017 kam ein erster Kontakt zustande mit dem Geschäftsmann aus der Eifel. Man wollte den Golfplatz kaufen – doch dies war nur ein Vorwand, um ein ganz anderes Geschäft anzubieten: ein Geldtausch mit Falschgeld.

Nach vielem Hin und Her mit personellen Wechseln kam es schließlich im September 2018 zu einem Treffen. Für die Geldübergabe wurde ein verdeckter Ermittler eingeschleust. Dabei sollte in einem Café im belgischen Lüttich sowohl eine Anzahlung in Höhe von einer Million Euro für den Golfplatz als auch 460 000 Euro in 500er Scheinen gegen 400 000 Euro in kleinen Banknoten getauscht werden. Die 60 000 Euro waren als Provision gedacht. Im Koffer mit den 500-Euro-Scheinen befanden sich allerdings nur Blüten – „Monopoly-Geld“, wie Richter Hardt es nannte. Lediglich die obersten Scheine, insgesamt sechs Stück, waren echtes Geld.

Wie geplant, konnten die Täter vom verdeckten Ermittler mit Hilfe der belgischen Polizei festgenommen werden. Für ihre Tätigkeiten sollten die Festgenommenen Provisionen zwischen 2000 und 10 000 Euro erhalten.

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