Nach Streit zwischen Fraktion und Ortsbürgermeister Lampadener Rat entscheidet am Donnerstag, ob er vier Ratsmitglieder von Sitzung ausschließt

Lampaden · Wenn der Lampadener Gemeinderat am Donnerstag, 15. Oktober, tagt, könnte fast eine gesamte Fraktion von der Sitzung ausgeschlossen werden. Hintergrund ist ein Streit mit dem Ortsbürgermeister bei der vorherigen Ratssitzung im September. In diesem Konflikt gibt es allerdings eine überraschende Wendung.

 Nach zwei Sitzungen im Bauhof kehrt der Gemeinderat Lampaden am Donnerstagabend an seine übliche Wirkungsstätte im Bürgerhaus zurück. Schon gleich der erste Punkt der Tagesordnung birgt reichlich Konfliktpotenzial.

Nach zwei Sitzungen im Bauhof kehrt der Gemeinderat Lampaden am Donnerstagabend an seine übliche Wirkungsstätte im Bürgerhaus zurück. Schon gleich der erste Punkt der Tagesordnung birgt reichlich Konfliktpotenzial.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Es ist ein ungewöhnlicher erster Tagesordnungspunkt, mit dem sich der Gemeinderat Lampaden am Donnerstag ab 19.30 Uhr im Bürgerhaus beschäftigen wird. Es geht um die Frage, ob vier der fünf Mitglieder der CDU-Fraktion an der Sitzung teilnehmen dürfen oder bei den Zuhörern Platz nehmen müssen.

Aktueller Konflikt Ortsbürgermeister Martin Marx (Bürgerliste Lampaden, BGL) hatte die vier CDUler in der Sitzung am 10. September für diese und die kommende Zusammenkunft des Rats ausgeschlossen. Hintergrund war ein Streit über eine mögliche Befangenheit der CDU-Fraktion bezüglich einer vom Ortschef eingereichten Klage (TV vom 12. September).

Wie es die Gemeindeordnung zulässt, haben alle vier betroffenen Ratsmitglieder Einspruch gegen ihren Ausschluss eingelegt. Ob sie damit Erfolg haben, müssen heute die übrig gebliebenen acht Mandatsträger entscheiden – vier von der BGL, zwei von der Freien Liste, ein fraktionloses Mitglied und ein CDU-Mitglied, das im September nicht anwesend war. „Unser Ausschluss war unserer Meinung nach nicht rechtmäßig, weil wir uns in dieser Sache für nicht befangen halten. Dies wird auch von behördlicher Seite so beurteilt“, erklärt CDU-Fraktionschef Gerd Willems auf TV-Nachfrage. Durch ihren Ausschluss würden sie an der Ausübung ihres Ratsmandats gehindert.

Vorgeschichte Am 10. September war eine Klage des Ortschefs vor dem Verwaltungsgericht Trier Thema im Rat. Damit wollte Marx prüfen lassen, ob bei der Gemeinderatswahl in Lampaden im Mai 2019 ein CDU-Mitglied überhaupt wählbar gewesen sei. Es gebe Zweifel, ob dieses – inzwischen ehemalige Ratsmitglied - seinen Erstwohnsitz in Lampaden gehabt habe. Und ob eine unzulässige Vermischung von Beruf und Mandat vorgelegen habe, weil die betroffene Person bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für die Kommunalaufsicht arbeitet. VG und Kreis hatten die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Marx hatte daraufhin Klage eingereicht.

Als der Rat am 10. September über eine Rücknahme der Klage beraten sollte, sahen der Ortschef und Mitglieder der BGL einen „Zweifelsfall“ in Bezug auf ein Mitbestimmungsverbot für die CDU. Diese sei befangen, hieß es, weil ihr durch die Klage ein direkter Nachteil drohe, falls die Wahl des ehemaligen CDU-Ratsmitglieds für unwirksam erklärt und womöglich dessen Wählerstimmen neu verteilt würden. Da dieser Konflikt schon in der vorherigen Sitzung im August aufgekommen war, hatte die VG dazu Stellungnahmen von der Kommunalaufsicht, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und dem Gemeinde- und Städtebund eingeholt, die allesamt keine Befangenheit erkannten. Als sich die CDUler deshalb weigerten, den Raum zu verlassen, damit der Rat den „Zweifelsfall“ nichtöffentlich beraten kann, rief der Ortschef sie dreimal zur Ordnung. Sie blieben dennoch, und Marx schloss sie von der restlichen und der kommenden Sitzung aus.

Ausgangslage vor der Sitzung Jürgen Dixius, Bürgermeister der VG Saarburg-Kell, hat alle nach dem Ausschluss der CDU gefassten Ratsbeschlüsse ausgesetzt. In einer Vorlage zur heutigen Sitzung heißt es dazu, der Rat habe „unter bewusster Verkennung der Sach- und Rechtslage“ die CDU-Mitglieder ausgeschlossen. Dies sei „rechtswidrig“, weil es dafür keine rechtliche Basis gegeben habe. Alle späteren Beschlüsse seien daher „in gesetzwidriger Weise“ zustande gekommen. Die Kreisverwaltung bestätigt diese Auffassung.

Martin Marx bleibt auf TV-Anfrage dabei, dass der Ausschluss der vier Ratsmitglieder „rechtskonform“ erfolgt sei. Es habe „unterschiedliche Auffassungen von Ratsmitgliedern“ zu dem möglichen Mitbestimmungsverbot gegeben. Der Rat habe jedoch nicht darüber beraten können, weil sich die Betroffenen geweigert hätten, den Raum zu verlassen – „trotz mehrfacher und ausdrücklicher Hinweise des Vorsitzenden auf die Rechtsfolge“. Sie hätten durch ihr Verhalten „gegen die Geschäftsordnung verstoßen und den Sitzungsablauf erheblich gestört“. Da sie nach ihrem Ausschluss am Platz blieben, seien sie sogar „Kraft Gesetz“ für die folgenden drei Sitzungen auszuschließen, teilt Marx mit. Zudem verweist er auf einen früheren Befangenheitsstreit im Rat, bei dem das Verwaltungsgericht später die „Empfehlung und Meinung“ der VG-Verwaltung und Kommunalaufsicht ausdrücklich nicht bestätigt habe.

Überraschung Wie der Rat am Donnerstag entscheiden wird, ist offen. Einfluss darauf könnte allerdings eine überraschende Wende in dem Rechtsstreit haben, der die jüngsten Konflikte ausgelöst hat. Vor wenigen Tagen hat Marx seine Klage beim Verwaltungsgericht zurückziehen lassen. Seine Begründung: „Nach intensiver Prüfung sowie Einsichtnahme in die umfangreiche Aktenlage und erst kürzlich vorliegender Erkenntnisse kamen wir (Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind Marx und dessen Rechtsbeitand) nun zu dem Ergebnis, dass eine Weiterverfolgung der Klage mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr sachdienlich gewesen wäre.“ Wegen möglicher „Formfehler“ habe das Risiko bestanden, dass es gar nicht zum eigentlichen Verfahren komme. Die Rücknahme der Klage könne zur „Befriedung der Gesamtsituation beitragen, auch wenn der eigentliche Sachverhalt derzeit aufgrund diverser juristischer Hürden für die Allgemeinheit unaufgeklärt bleibt“.  

Der Kreis Trier-Saarburg wäre Beklagter in dem Verfahren gewesen. Die Kreisverwaltung erklärt, die Kommunalaufsicht sei seit Einreichen der Klage sicher gewesen, dass diese „völlig unbegründet und auch nicht zulässig“ sei. Das Verwaltungsgericht Trier habe diese Rechtsauffassung offenbar geteilt und bereits in einem Schreiben vom 21. September an alle Prozessbeteiligten den Kläger aufgefordert, „aufgrund der Sachlage doch zu erwägen, ob die Klage überhaupt weiterverfolgt werden soll“.

Die CDU teilt mit, es sei „nicht gerade rühmlich“, dass die Klage erst jetzt zurückgenommen worden sei. Man hätte sich „sehr viel Streit, Zeitaufwand und Schlagzeilen ersparen können“, hätte der Ortschef – wie von den meisten Ratsmitgliedern gefordert, diese Klage gar nicht erst eingereicht.

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