Corona Masken, Tests, Präsenzpflicht: Mit diesen Regeln beginnt wieder die Schule

Trier · Am Montag beginnt das neue Schuljahr – das dritte unter Corona-Bedingungen. Ziel ist es, so das Bildungsministerium, dass die Schulen offen bleiben. Wir haben nachgefragt, was dafür getan wird.

 Wenn am Montag die Schule in Rheinland-Pfalz wieder beginnt, gilt für alle Schüler und Lehrer Maskenpflicht im Unterricht. Foto: dpa

Wenn am Montag die Schule in Rheinland-Pfalz wieder beginnt, gilt für alle Schüler und Lehrer Maskenpflicht im Unterricht. Foto: dpa

Foto: dpa/Sven Hoppe

Sechs Wochen Sommerferien gehen zu Ende. Am Montag beginnt das neue Schuljahr. Das dritte Schuljahr in Folge unter Corona-Bedingungen. Man starte mit Zuversicht in das Schuljahr, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) vergangene Woche. Am Freitagnachmittag will sie Details zum Schulstart mitteilen.

Welche Pläne gibt es für den Schulstart in Rheinland-Pfalz?

Das ist bislang bekannt: Wie vor den Ferien sollen alle Schüler im Präsenz unterrichtet werden. Doch die Sorge, dass angesichts steigender Corona-Zahlen die Schulen wieder schließen müssen ist bei Eltern und Schülern groß. Die Landesschülervertretung spricht vom „Worst-Case-Szenario“.

Um dieses möglichst zu verhindern, hat das Bildungsministerium einen neuen Hygieneplan für die Schulen erarbeitet. Wesentlicher Punkt: Mindestens in den ersten zwei Wochen müssen alle, Lehrer und Schüler, auch während des Unterrichts Masken tragen. Das gelte unabhängig von der Inzidenz, heißt es in dem Schreiben an die Schulen. Das heißt, dass auch dort, wo die Inzidenz unter 35 liegt, zunächst die Maskenpflicht gilt. In der neuen Corona-Verordnung des Landes ist festgeschrieben, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 35 liegt, im Unterricht Masken getragen werden müssen.

Corona-Regeln: Wann gilt Maskenpflicht in der Schule?

Wie es mit der Maskenpflicht nach den ersten zwei Unterrichtswochen weitergehe, sei dann abhängig vom Infektionsgeschehen, heißt es in dem Schreiben. Auch müssen sich ungeimpfte Schüler bis zu den Herbstferien mindestens zweimal die Woche testen. Schüler und Lehrer, die geimpft sind, sind nach Angaben des Bildungsministeriums von der Testpflicht befreit. Laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium haben bislang knapp 30 Prozent der 12- bis 17-Jährigen im Land eine Erstimpfung gegen Corona erhalten, fast 17 Prozent sind bereits vollständig geimpft. Die Ständige Impfkommission hatte kürzlich die Impfung von Kindern und Jugendlichen in dem Alter empfohlen. Für jüngere Kinder ist momentan noch kein Corona-Impfstoff zugelassen. Die für die Schulaufsicht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geht davon aus, dass der überwiegende Teil der rund 41 000 Lehrer im Land vollständig geimpft ist.

Testpflicht greift für Schüler ohne Corona-Impfung

Für Schüler, die sich zweimal die Woche testen müssen, entfällt für sie die Testpflicht etwa in der Gastronomie, im Kino oder beim Friseur. Diese ist vorgesehen, überall dort, wo die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 35 liegt. Es soll ausreichen, wenn Jugendliche ab 14 Jahren, dort wo negative Corona-Tests beim Zutritt notwendig sind, ihren Schülerausweis vorzeigen. Damit soll den Schülern „die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ ermöglicht werden, teilt das Bildungsministerium mit. Kinder bis 14 sind von der Testpflicht etwa in Restaurants oder Kinos ausgenommen. In der Schule müssen sie sich aber trotzdem testen.

Land Rheinland-Pfalz weist auf Möglichkeit der Corona-Impfung für Kinder hin

Schüler, die zum Schutz von vorerkrankten Angehörigen, bei denen ein erhöhtes Risiko einer Covid-Erkrankung besteht, sich vom Präsenzunterricht befreien wollen, können dies, so steht es im Hygieneplan nur „in eng begrenzten Ausnahmefällen und zeitlich befristet“. Das Land weist in dem Plan ausdrücklich auf die Möglichkeit der Impfungen der Kinder hin: „Alternativ ist auch eine Impfung der Schülerinnen und Schüler zum Schutz ihrer Angehörigen zu prüfen.“ Eine klare Ansage macht das Land auch an Impfskeptiker: „Die bloße Weigerung sich einer Impfung zu unterziehen, rechtfertigt keine Befreiung vom Präsenzunterricht.“

Neben Test- und Maskenpflicht heißt es in den meisten Klassenräumen auch nach den Sommerferien weiterhin: Alle 20 Minuten muss gelüftet werden und möglichst Abstand halten.

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